Rechtsfolgen - falsche Verfahrensgebühr im PfÜB?

  • Aloa,

    kurze, knackige Frage:

    Wenn in einem PfÜB die RA-Kosten falsch berechnet wurden - also VV Nr. stimmt, aber die Höhe nicht; welche Rechtsfolgen ergeben sich daraus für den erlassenen PfÜB? Und wer muss hier welches Rechtsmittel einlegen? Drittschuldner?

    Und nur Beschlusskorrektur oder Erinnerung?

  • Aloa,

    kurze, knackige Frage:

    Wenn in einem PfÜB die RA-Kosten falsch berechnet wurden - also VV Nr. stimmt, aber die Höhe nicht; welche Rechtsfolgen ergeben sich daraus für den erlassenen PfÜB? Und wer muss hier welches Rechtsmittel einlegen? Drittschuldner?

    Und nur Beschlusskorrektur oder Erinnerung?

    Kurz und knackig:
    Der PfÜb ist doch diesbzgl. betragsmäßig klar erlassen worden.
    Warum sollte der Drittsch. ein RM einlegen.
    In welcher Eigenschaft fragst du ?
    Ist der Betrag zu hoch / zu niedrig ?
    Ist das vorliegend überhaupt von Belang, weil Zahlung erfolgen kann ?


  • Kurz und knackig:;)
    Der PfÜb ist doch diesbzgl. betragsmäßig klar erlassen worden.

    Ja, ist klar erlassen - aber wohl fehlerhaft.


    Warum sollte der Drittsch. ein RM einlegen.
    In welcher Eigenschaft fragst du ?


    Genau als solcher - Drittschuldner eben.
    Arbeitnehmer fragt nach, ob wir da jetzt etwas machen oder er als Schuldner.


    Ist der Betrag zu hoch / zu niedrig ?
    Ist das vorliegend überhaupt von Belang, weil Zahlung erfolgen kann ?


    Betrag ist zu hoch - sonst hätte sich Schuldner wohl nicht beschwert. :D
    Und PfÜB ist seit einigen Tagen eingetroffen. Gezahlt wurde darauf noch nicht, wird aber dann ab Mai bedient.


  • aha !

    Würde hier euch als Drittsch. ein Erinnerungsrecht zwar nicht absprechen wollen, aber eigentlich wär das schon eher Sache des Schuldners.

    Egal von wem was käme, würde ich als VG abhelfen und den entspr. Betrag im abändernden Beschlussweg auf die zutr. Höhe reduzieren.

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