Guten Morgen!
Ich habe hier eine eigenartige Akte bzw. Antrag liegen.
Durch vorliegenden Pfüb wurde das Konto der Schuldnerin gepfändet. Der gleiche Gläubiger hat bereits das Arbeitseinkommen gepfändet, also liegt ja hier eine Pfändung an der Quelle vor. Seit Dezember 2013 zahlt der DS, also die Bank, den den unpfändbaren Betrag übersteigenden Teil des Arbeitseinkommens weder an die Schuldnerin noch an den Gläubiger aus, sondern behält das einfach ein (warum weiß keiner so genau). Die Schuldnerin konnte immer nur über die 1.045,04 € verfügen, der Rest liegt halt einfach auf dem Konto.
Nun kam der Antrag des Schuldnervertreters, den mittlerweile auf diese Weise aufgelaufenen Betrag freizugeben, da es sich ja um unpfändbares Arbeitseinkommen handelt.
Ich bin nun leicht überfordert. Klar ist der Betrag insgesamt unpfändbares Arbeitseinkommen, aber kann ich das alles jetzt noch freigeben?! Ich frage mich, warum dieser Antrag nicht schon eher gestellt wurde und nicht jetzt erst, nach über einem Jahr. Kann ich hier § 850 k Abs. 1 S. 3 ZPO anwenden und sagen, dass eine Freigabe des kompletten Betrages nicht mehr möglich ist?
Ich hab einen Knoten im Kopf. Bitte steinigt mich nicht, wenn ich den Wald vor lauter Bäumen nicht sehe.
Vielen Dank im Voraus!