Inhalt der eV, Testament nicht selbst errichtet?

  • Mir stellt sich allerdings noch immer die Frage, was die Zweifel an der Eigenhändigkeit begründet.

    Was hat dich denn aufmerksam gemacht, dass das Testament ggf. nicht vom Erblasser errichtet wurde?

    Vermutlich das hier:

    Problem an der Sache ist, dass Zweifel daran bestehen, dass der Erblasser des Testament selber errichtet hat. Die Unterschrift weicht von dem geschriebenen Text ab. Darauf wurde der Erbe auch hingewiesen. Angeforderte Schriftproben haben den Verdacht bisher nur bestätigt. Uns liegt ein Schreiben des Erblassers an die Rentenkasse vor, dass laut Aussage des Erben wohl vom Erblasser geschrieben sein soll, jedoch fehlt die Unterschrift. Wir haben die Rentenkasse gebeten uns eine Kopie des Schreibens zu übermitteln, dass bei ihnen eingereicht wurde.Die Schrift davon weicht jedoch erheblich von der Schrift im Testament und der Schrift im anderen Schreiben ab.Der Erbe meint dazu nur, dass das andere angeforderte Schriftstück offensichtlich nur vom Erblasser unterschrieben wurde und jemand anders für ihn geschrieben hat.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Habe ich die Aufhebung des §16 Abs. 1 Nr. 6 RPflG (Richtervorbehalt für die Erteilung von Erbscheine, bei Vorliegen einer (wirksamen oder unwirksamen) letztwilligen Verfügung) verpasst?


    Offenbar dem Grunde nach ja, denn je nach Bundesland ist das möglich - durch eine Änderung im RpflG.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • tom:


    Das ist m.E. auch kein Grund die Eigenhändigkeit anzuzweifeln. Aber wenn man es tut, dann wäre eben wie von mir vorgeschlagen eine ZVV mit der Bitte um Nachreichung entsprechender Dokumente oder ein Beweisbeschluss das Beste.

    Oder aber man bestellt einen NLP und der beschafft sich z.B. Kopien des Mietvertrages, Unterschriftsproben bei der Bank, Personalausweisunterlagen bei der Stadtverwaltung etc.

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