Hallo liebe Kollegen.
Die Erbschaft wurde von der Ehefrau und von allen Erben der 1. und 2. Ordnung ausgeschlagen. Grundbesitz ist vorhanden.
Schulden sind ebenfalls vorhanden, daher wurde ausgeschlagen.
Meines Erachtens ist die Anordnung einer Nachlasspflegschaft jetzt nicht sinnvoll, da ja wahrscheinlich auch alle weiteren Erbberechtigten der 3. Ordnung das Erbe ausschlagen werden. Ich würde daher eine öffentliche aufforderung durchführen und sodann Fiskuserbrecht feststellen.
Meine Frage lautet nun: Gibt es gesetzlich einen Vorrang der Nachlasspflegschaft vor Feststellung des Fiskuserbrechtes? Ich habe ausdrücklich keinen Vorrang gefunden.