Hallo zusammen,
ich habe hier einen nicht alltäglichen Fall (jedenfalls nicht für mich).
Der Antragsteller hat einen Antrag beim Jobcenter gestellt auf Übernahme eines Darlehens für eine Brille.
Der Antrag ist abgelehnt, gegen die Ablehnung hat der Ast selbst fristgerecht Widerspruch eingelegt und diesen auch mit ca. 1 A4-Seite begründet.
Die Ablehnung des Antrages und auch die Einlegung des Widerspruchs ist schon mehr als 3 Monate her, ohne dass eine Entscheidung gefallen wäre. Das Jobcenter rührt sich seiner Aussage nach gar nicht.
Ich verstehe ja, dass das für den Ast eine sch... Situation ist, aber ich sagte ihm dann, dass es für die bloße Beschleunigung der Bearbeitung seines Widerspruchs keine BerH geben kann (ähnlich wie bei einer bloßen Antragsbeschleunigung).
Aus dem persönlichen Gespräch war zu entnehmen, dass es ihm ausschließlich um eine Beschleunigung der Entscheidung der Widerspruchsstelle geht, um dadurch - wie er sagte - die Kosten einer evtl. Untätigkeitsklage zu vermeiden.
Grundsätzlich gibt es doch (jedenfalls in meiner Welt ;)) zur Beschleunigung der Arbeit einer Behörde keine Beratungshilfe, dass kann man und muss man dann doch vergleichen, oder?
Würde dafür jemand von Euch BerH geben?
Gibt es Rechtsprechung, die meine Ansicht bekräftigt oder muss ich mich von der Gegenmeinung überzeugen lassen?