Zuständigkeit Erinnerung gegen PfÜb: Protokollierung

  • Hallo Leute,

    eben war jemand da, der wollte gegen einen von mir erlassenen PfÜb Erinnerung einlegen.

    Wer ist für die Protokollierung dieser Erinnerung zuständig: Der mittlere Dienst oder der Rechtspfleger?

    Ich (Rechtspfleger) habe die Erinnerung dann protokolliert, um Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, aber irgendwie kommt mir das komisch vor.......


    Danke!
    yeto

  • Hätte ich jetzt auch zitiert. Ich nehme grundsätzlich nichts auf in einer Sache, in der ich auch entschieden habe. Da betrachte ich mich als befangen.

  • Was soll's: Habe schon genug Anträge aufgenommen, über die ich selbst entscheiden musste. So ist in einem kleinen Haus, wenn nur 4 Rechtspfleger existieren, zwei davon Betreuung machen, einer Nachlass und einer Zivil/Familie/ZV. Da passiert es öfters mal, dass überhaupt nur 2 verfügbar sind, von denen einer dann noch den ganzen Tag mit Nachlasstermine hat oder aber als Betreuungs-Rechtspfleger unterwegs ist.
    Ich muss allerdings zugeben, dass ich dabei auch mitunter nicht das allerbeste Gefühl hatte.

    Das sieht eben in großen Gerichten anders aus, wenn in jeder Abteilung mehrere Rechtspfleger arbeiten.

  • Was soll's: Habe schon genug Anträge aufgenommen, über die ich selbst entscheiden musste. So ist in einem kleinen Haus, wenn nur 4 Rechtspfleger existieren, zwei davon Betreuung machen, einer Nachlass und einer Zivil/Familie/ZV. Da passiert es öfters mal, dass überhaupt nur 2 verfügbar sind, von denen einer dann noch den ganzen Tag mit Nachlasstermine hat oder aber als Betreuungs-Rechtspfleger unterwegs ist.
    Ich muss allerdings zugeben, dass ich dabei auch mitunter nicht das allerbeste Gefühl hatte.

    Das sieht eben in großen Gerichten anders aus, wenn in jeder Abteilung mehrere Rechtspfleger arbeiten.

    Auch nicht immer optimal, wenn Du ne kleine Abteilung hast mit 3 Leuten und einer Urlaub hat und noch einer krank ist...:eek:

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