Mandant kommt zu uns mit einer Scheidungssache. Es ist bereits ein RA beigeordnet. Wir beantragen Beiordnungswechsel. Gericht teilt mit, dass Beiordnungswechsel nur erfolgt, wenn hierdurch keine Mehrkosten entstehen. Dem stimmen wir zu. Beiordnungswechsel erfolgt entsprechend.
Mandant wurde vor dem Antrag bereits darauf hingewiesen, dass er die Kosten, die sein vormaliger RA gegenüber der Staatskasse bereits als Vorschuss geltend gemacht hat (VG und PTE), an uns ausgleichen muss. Hiermit erklärt er Einverständnis.
Natürlich erfolgt kein Ausgleich der entsprechenden Rechnung. Kann ich das jetzt nach 11 RVG festsetzen lassen oder gucken wir in die Röhre wegen VKH-Bewilligung. Es ist ja aber nur der Betrag, den wir nicht über die VKH bekommen haben. Auf der anderen Seite ist ihm ja voll VKH bewilligt worden.
Irgendwie dreh ich mich im Kreis.