Hallo an alle,
ich bräuchte hier mal kurz eure Meinung bzw. euer Wissen.
- Zivilverfahren
- Beklagter hat PKH - RA beigeordnet
- Urteil - Kläger muss die Kosten tragen
PKH-Vergütung bislang nicht beantragt, Beklagtenvertreter beantragt Festsetzung nach § 126 ZPO.
Wenn ich normal ne Festsetzung nach § 104 ZPO habe frage ich in so einem Fall folgendes an:
...
wird in Bezugnahme auf Ihren Antrag um Erklärung gebeten, ob Sie auf den im Hinblick auf die bewilligte Prozesskostenhilfe bestehenden Anspruch auf Festsetzung der Vergütung aus der Staatskasse verzichten. Ich muss darauf hinweisen, dass der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse erlischt, wenn durch die Kostenfestsetzung der Forderungsübergang auf die Staatskasse vereitelt wird, vgl. hierzu auch Zöller, ZPO Kommentar, 29. Auflage, § 121 ZPO, Rn. 38.
...
Das selbe habe ich nach Rücksprache mit einer Kollegin auch hier gemacht.
Der Rechtsanwalt ist darüber aber sehr erbost und schreibt ich solle jetzt festsetzen, er wird keine Verzichtserklärung einreichen.
Steh ich hier auf dem Schlauch oder muss ich diese Erklärung hier garnicht verlangen?
Danke!!!!