Hallo zusammen,
folgender Fall, bei dem ich auf eure Mithilfe angewiesen bin. Danke vorab!
Fall: Agg hat VKH mit Raten bewilligt bekommen. Wir haben die Raten vorläufig angefordert.
Das Verfahren läuft noch, es ist bisher nicht terminiert, keine Kostenentscheidung etc.
Ich habe die VKH nun aufgehoben, da die Agg keine Raten mehr zahlt.
Einen Betrag von 150 Euro hat sie jedoch gezahlt.
Meine Frage: Kann ich die 150 Euro in der Staatskasse behalten? Oder muss ich diese vielleicht sogar an die Agg zurückzahlen, weil es eben noch vorläufige Raten waren.
Ich weiß absolut keine Lösung
MfG