Aufhebung VKH laufendes Verfahren/vorläufige Ratenzahlung

  • Hallo zusammen,

    folgender Fall, bei dem ich auf eure Mithilfe angewiesen bin. Danke vorab!

    Fall: Agg hat VKH mit Raten bewilligt bekommen. Wir haben die Raten vorläufig angefordert.
    Das Verfahren läuft noch, es ist bisher nicht terminiert, keine Kostenentscheidung etc.
    Ich habe die VKH nun aufgehoben, da die Agg keine Raten mehr zahlt.
    Einen Betrag von 150 Euro hat sie jedoch gezahlt.

    Meine Frage: Kann ich die 150 Euro in der Staatskasse behalten? Oder muss ich diese vielleicht sogar an die Agg zurückzahlen, weil es eben noch vorläufige Raten waren.
    Ich weiß absolut keine Lösung

    MfG


  • Meine Frage: Kann ich die 150 Euro in der Staatskasse behalten? Oder muss ich diese vielleicht sogar an die Agg zurückzahlen, weil es eben noch vorläufige Raten waren.
    Ich weiß absolut keine Lösung

    MfG

    Jo ! Behalten.
    Diese werden dann bei der späteren Gerichtskostenrechnung wie ein Vorschuss behandelt.
    Hinzu kommt Anrechnung auf einzuziehende übergegangene VKH-Vergütung, falls noch ein Rest bleibt.

  • die gezahlten Raten werden auf jeden Fall einbehalten. Du weißt ja noch gar nicht wie die spätere Kostenentscheidung lautet. Eine Sollstellung seiner eigenen Kosten kann m.E. auch erst nach Abschluss des Verfahrens und je nach Kostenentscheidung erst nach der Niederschlagung, weil die Antragstellerseite nicht gezahlt hat, erfolgen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!