Hallo Leute!
Ich habe einen komischen Fall auf dem Tisch liegen.
Sachstand derzeit ist dieser, dass ein Erbschein aufgrund argentinischen Erbrechts beantragt wird, wonach der Ehemann Alleinerbe nach der Ehefrau wurde.
Kinder sind keine vorhanden, Eltern sind bereits vorverstorben. Auch die Geschwister sind bereits vorverstorben, sodass lediglich Nichten/Neffen bzw. deren Abkömmlinge vorhanden sind.
Nun werde ich allerdings aus dem argentischen Erbrecht nicht ganz schlau. Dort spricht Ferid/Firsching von:"Wenn keine Abkömmlinge oder Vorfahren vorhanden sind, beerben sich die Ehegatten allein, Art. 3572."
Und dieser Art. 3572 lautet vollständig: "Sind weder Abkömmlinge noch Aszendenten vorhanden, beerben sich die Ehegatten gegenseitig, unter Ausschluss aller Seitenverwandten".
Handelt es sich bei den Nichten/Neffen bzw. deren Abkömmlingen nun um Seitenverwandte, oder (mittelbar) auch um "Vorfahren" (bzw. deren Abkömmlinge)?
Habt ihr damit Erfahrungen?