Beantragen wir einen Pfüb, legen wir bei Gericht vor
- den Originalantrag
- eine Kopie für jeden Drittschuldner
- eine Kopie für den Schuldner
- eine Kopie für uns, die uns mit Zustellurkunden zurückgereicht wird.
Trotzdem bekommen wir von jedem GV "KV 700/Dokumentenpauschale" iHv. 4,50 EUR in Rechnung gestellt. Müßte man also quasi auch noch für jeden GV eine Kopie beifügen bzw. pro Drittschuldner zwei Kopien? Ich weiß ja nicht, ob der selbe GV u. U. zuständig ist.