Sozialgerichtsbarkeit: Änderungen 317 ZPO und 137 SGG

  • Hallo,
    seit der Änderung des 317 ZPO werden in BW den Beteiligten in sozialgerichtlichen Verfahren keine Ausfertigungen der Urteile, sondern nur noch beglaubigte Abschriften übersandt.
    Mich interessiert: wie handhaben das denn andere LSG-Bezirke in der Sozialgerichtsbarkeit?
    Auch im Hinblick auf § 137 SGG, der ja nun als spezialgesetzliche Norm von 317 ZPO abweicht....

  • Ich verschiebe den Thread mal ins Subforum Fachgerichtsbarkeit. Da lesen vermutlich mehr Leute mit, die die Frage beantworten können.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

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