Vollstreckbare Ausfertigung bei geendeter Prozessstandschaft der KM

  • Guten Morgen,
    ich habe einen Antrag eines RA´s vorliegen. Es besteht ein rechtskräftiger Unterhaltstitel gegen den KV bzgl. 3 Kinder. Die Kindesmutter ist zwischenzeitlich rechtskräftig vom KV geschieden und damit endete ja die Prozesstandschaft der KM. Der RA hat nun die vollstr. Ausfertigung des Unterhaltstitels eingereicht und will eine Umschreibung des Titels jeweils auf die 3 Kinder.

    Meine Frage: Mache ich jetzt 3 vollstr. Teilausfertigungen??? Und wenn ja, wo geht die ursprüngliche vollstreckbare Ausfertigung hin? Ich kenne Teilausfertigungen bisher nur für das Jugendamt.

    Hoffe, ich habe alle wichtigen Infos reingepackt :) danke für eure Hilfe schon mal!

  • Wieso Teilausfertigungen ?
    Die Rechtsnachfolge ist doch für die Kinder nach Rechtskraft der Scheidung insgesamt eingetreten ?
    "Umgeschrieben" wird die vorgelegte vA und entspr. an den Einreichenden zurückgegeben.

  • Jo ;das mit dem " ....und gut ist" trifft des Pudels Kern.
    Teilausfertigungen für einzelne Kinder mach ich eigentlich nur , wenn ein Kind 18 geworden ist.

  • So ist es.

    Denn wäre von vorn herein für die Kinder tituliert worden, hätte man ja wohl auch keine 3 Teilausfertigungen erteilt.
    Oder?!

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
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  • So ist es.

    Denn wäre von vorn herein für die Kinder tituliert worden, hätte man ja wohl auch keine 3 Teilausfertigungen erteilt.
    Oder?!

    Eben, dem schließe ich mich auch an. Mehrere vollstreckbare Ausfertigungen werden ja erst benötigt, wenn mindestens eines der Kinder volljährig geworden ist.

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