Liebes Forum,
gerade war ein Termin, bei dem jemand aufgrund Vorsorgevollmacht des Notariats Dingskirchen II (wütt. Bezirksnotariat) auftrat. Das war auch alles soweit in Ordnung, aber mir ist in der Urkunde folgender Passus aufgefallen:
"Den Bevollmächtigten (sic) können auf deren Antrag weitere Ausfertigungen erteilt werden, solange nicht beim Notariat Dingskirchen II ein Widerruf beurkundet oder ein Widerruf dem Notariat Dingskirchen II sonst mitgeteilt ist."
Wer ist denn da in Zukunft zuständig (sowohl für die Erteilung der Ausfertigungen, als auch für die Entgegennahme des Widerrufs)? Das Amtsgericht? Ein/e freiberufliche/r Notar/in (und wenn ja wer genau)?
Tom