Krankenversicherung

  • Hallo zusammen, folgender Sachverhalt:

    Schuldner ist privatversichert. Rechnungen von den Ärzten, bei denen er vor Insolvenzeröffnung in Behandlung war, reicht er bei seiner Krankenversicherung ein.

    Muss die Krankenversicherung nun zahlen, falls ja an wen? (wir befinden uns im eröffneten Insolvenzverfahren). An Schuldner oder an die Masse……Die Ärzte fallen als Insolvenzgläubiger weg, denke ich mal.

  • Hallo zusammen, folgender Sachverhalt:

    Schuldner ist privatversichert. Rechnungen von den Ärzten, bei denen er vor Insolvenzeröffnung in Behandlung war, reicht er bei seiner Krankenversicherung ein.

    Muss die Krankenversicherung nun zahlen, falls ja an wen? (wir befinden uns im eröffneten Insolvenzverfahren). An Schuldner oder an die Masse……Die Ärzte fallen als Insolvenzgläubiger weg, denke ich mal.

    Dürfte nicht anders sein als bei der Beihilfe: Beschluss des BGH vom 08.11.2007 - IX ZB 221/03

  • Hallo zusammen, folgender Sachverhalt:

    Schuldner ist privatversichert. Rechnungen von den Ärzten, bei denen er vor Insolvenzeröffnung in Behandlung war, reicht er bei seiner Krankenversicherung ein.

    Muss die Krankenversicherung nun zahlen, falls ja an wen? (wir befinden uns im eröffneten Insolvenzverfahren). An Schuldner oder an die Masse……Die Ärzte fallen als Insolvenzgläubiger weg, denke ich mal.

    Dürfte nicht anders sein als bei der Beihilfe: Beschluss des BGH vom 08.11.2007 - IX ZB 221/03

    Im Urteil steht, dass erst mit Zahlung die Zweckbindung endet. In meinem Sachverhalt ist die Zahlung noch nicht erfolgt, also nicht massezugehörig?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!