Ich weiß, dass das mal thematisiert wurde, finde es aber nicht wieder:
Es ist die Auflösung und das Erlöschen einer KG angemeldet.
In der Anmeldung wurde u.a. versichert, dass kein Gesellschaftsvermögen mehr vorhanden ist.
Das zuständige FA teilt nun mit, dass noch Forderungen bestehen (was mich weniger stört) und auch noch Verwaltungsakte bekannt gegeben werden müssen.
Letzteres kann ja alles mögliche sein und vor allem noch ein Weilchen dauern.
Generell wird es hier so gehandhabt, dass vor Zustimm. des FA nicht gelöscht wird.
Habe irgendwo im Hinterkopf, dass allerdings das Ausstehen von FA-Bescheiden nicht die Löschung hindert, da es wohl dort anderweitige Verfahrensmöglichkeiten zur Bekanntgabe gibt.
Das wüsste ich jetzt doch aber genauer, um hier entscheiden zu können.
Kann jemand weiterhelfen?