Pfändung Anspruch auf Leitungserneuerung

  • Mir liegt ein Antrag auf Erlass eines Pfübs vor. Schuldner und Drittschuldner sind natürliche Personen ...
    Gepfändet werden soll im Anspruch G: "Anspruch auf Leitungserneuerung; Tätigkeit im Rahmen eines selbständigen Heizungsbauers".

    (Also nicht "Leistungserneuerung", sondern "Leitungserneuerung".)

    Damit kann ich jetzt gar nichts anfangen. Leider verstehe ich auch die Zusammenhänge nicht.

    Weiß jemand einen Rat?

  • Musste zuerst an § 887 ZPO denken, das hätte aber in einem Pfüb nix zu suchen.

    Daher würde ich beim Gläubiger anfragen und darum bitten, den zu pfändenden Anspruch zu konkretisieren.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Es ist Sache des Gläubigers, den Anspruch so konkret zu bezeichnen, dass er "von jedem Idioten" zu identifizieren ist. Das hat hier ganz offensichtlich ja wohl nicht geklappt, wenn nicht einmal du es verstehst. [Blockierte Grafik: http://www.smilietown.de/smilies/schilder/schild_082.gif]


    Aber mal Spaß beiseite: Antrag beanstanden, Gläubiger um Konkretisierung des Anspruchs bitten.:D

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