Ein notarielles Testament wurde vom Nachlassgericht eröffnet. Eine Abschrift der Eröffnungsniederschrift und des Testaments wurde an den im Testament bestimmten Alleinerben übersandt. Dieser hat die Erbschaft nun aus allen Berufungsgründen ausgeschlagen. Weitere Erben sind nicht vorhanden.
M.E. ist die Gebühr nach KV 12101 vom ausschlagenden Erben nicht zu bezahlen.
1) Liege ich hier richtig?
2) Wer ist nun Kostenschuldner? Schlagt Ihr die Gebühr nieder oder einfach ausbuchen?