Klauselumschreibung gem. § 727 ZPO gg. den Insolvenzverwalter für Zwangsversteigerung

  • Hallo liebe Rechtspflegergemeinde,

    nachdem die letzten Jahre das stille Lesen ausreichend war, habe ich nun eine Frage, die ich allein nicht im Forum finden konnte und mir selbst auch nicht abschließend beantworten kann.

    Vorliegend habe ich einen Antrag auf Umschreibung eines Urteils und den entsprechendem Kostenfestsetzungsbeschluss. Über das Vermögen des Schuldners wurde 2015 das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Antrag auf Titelumschreibung lautet dann wie folgt:

    "[...] Umschreibung zum Zwecke der dinglichen Zwangsvollstreckung in Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG gegen den Insolvenzverwalter als Insolvenzverwalter des Schuldners mit der Maßgabe, die Zwangsversteigerung der Wohnung [...] wegen der titulierten Forderung bis maximal 5% des im Versteigerungsverfahrens noch festzusetzenden Verkehrswert zu dulden."

    Die Forderungen stellen laut Gläubiger nunmehr Insolvenzforderungen dar. Dem Gläubiger steht laut eigener Mitteilung ein Absonderungsrecht zu, weshalb der Gläubiger einen Duldungsanspruch gegen den Insolvenzverwalter hätte.

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    Ich bin ratlos... :gruebel:

  • wenn tatsächlich ein AbsonderungsR besteht dann wirklich RNF-Klausel gegen Insolvenzverwalter

    Die restliche Einschränkung klingt sehr suspekt - ich würde einfach ohne Einschränkung Klausel erteilen oder den Gl fragen, was er den mit der beantragten Einschränkung sagen will

  • wenn tatsächlich ein AbsonderungsR besteht dann wirklich RNF-Klausel gegen Insolvenzverwalter

    In einem Urteil des BGH vom 21.07.2011 (IX ZR 120/10) heißt es zum Absonderungsrecht:


    In der Insolvenz eines Wohnungseigentümers ist die Wohnungseigentümergemeinschaft wegen der nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG bevorrechtigten, vor der Insolvenzeröffnung fällig gewordenen Hausgeldansprüche ohne die Notwendigkeit einer vorherigen Beschlagnahme des Wohnungseigentums absonderungsberechtigt.



    Das würde meines Erachtens wirklich passen. Ich habe die Entscheidung aber noch nicht vollständig gelesen, daher warte ich noch mit einer abschließenden Entscheidung (für mich selbst) ab.

    Die restliche Einschränkung klingt sehr suspekt - ich würde einfach ohne Einschränkung Klausel erteilen oder den Gl fragen, was er den mit der beantragten Einschränkung sagen will

    Das werde ich in jedem Fall so machen, wenn sich aus der obigen BGH Entscheidung nicht die entsprechende Einschränkung ergibt. Schonmal vielen Dank!

    Auch die Entscheidungen haben schon geholfen - bzw. die dort zitierten. Danke für den Anstoß!

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    Ich höre jetzt erstmal den Insolvenzverwalter an und schaue, was der dazu sagt...

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