Guten Morgen liebe Kollegen,
mir liegt ein Schenkungsvertrag vor, in dem die Eltern ("als Veräußerer" bezeichnet) ihren jeweils 1/2 Anteil an einem Grundstück ihrer Tochter schenken. Darin heißt es in § 10:
"Der Veräußerer kann - jeder für sich allein und selbständig - von diesem Vertrag zurücktreten und die Rückauflassung des dem Erwerber überlassenen Objekts - seinen jeweiligen 1/2 Miteigentumsanteil - auf sich verlangen, wenn ..."
"Zur Sicherung dieser etwaigen Rückerwerbsansprüche bewilligen und beantragen die Beteiligten übereinstimmend die Eintragung einer jeweiligen Rückauflassungsvormerkung für die Veräußerer als Gesamtberechtigte gemäß § 428 BGB bezüglich ihres an die Erwerberin jeweils übertragenen 1/2 Miteigentumsanteils."
Ich hab diesen Teil des Vertrags jetzt schon zig mal gelesen und auch die diesbezüglichen Ausführungen von Schöner/Stöber. Bin mir aber nicht sicher, ob ich die Bewilligung richtig verstehe. So wie ich das lese, wollen die Eltern 1 Rückauflassungsvormerkung für sie als Gesamtberechtigte an dem ehemaligen 1/2 Anteil der Mutter und 1 solche Vormerkung für sie als Gesamtberechtigte an dem ehemaligen 1/2 Anteil des Vaters. Versteh ich das richtig?