Hallo,
ich habe folgenden Fall.
Ausschlussurteil vom 07.07.1994 - Aufgebot wegen Ausschließung des Eigentümers. Ausschlussurteil wurde auf Manfred Weimer ausgestellt. Manfred Weimer war zu 1/2 bereits Eigentümer des Grundstücks. Das Aufgebot wurde aufgrund der anderen Hälfte gemacht.
Die Gemeinde teilte jetzt mit, dass der Grundbesitz sich jetzt im Flurbereinigungsverfahren befindet. Das Grundbuch wurde nie auf Herrn Manfred Weimer umgeschrieben. Also M. Weimer ist nur 1/2 Eigentümer und die andere Hälfte steht noch auf der alten Eigentümerin.
Manfred Weimer ist im Jahr 2010 verstorben. Es wurde jetzt ein gemeinschaftlicher Erbschein (Kopie der Ausfertigung) vorgelegt, in welchem 2 Söhne Erbe geworden sind. Der 1 Sohn ist verstorben. Hierzu wurde auch ein Erbschein (Kopie der Ausfertigung) vorgelegt, in welche die Ehefrau und der Sohn Erbe geworden sind. Alle 3 Erben haben jetzt einen Antrag gestellt, das Ausschlussurteil auf sie umzuschreiben nach § 727 ZPO, damit das Grundbuch berichtigt werden kann. Die Ausfertigung des Ausschlussurteils wurde noch vorgelegt. Die Erbscheine wurden als beglaubigte Ablichtung nochmals eingereicht. Die Original-Ausfertigungen wurden nicht vorlegt.
Ich frage mich jetzt, ob ich den Titel umschreiben kann bzw. wie die RNF lauten müsste. Hat diesen Fall schonmal jemand gehabt und hätte zufällig ein Muster?