Abnahme Vermögensauskunft - Zuständigkeit in Bremen?

  • Hallo,

    ich versuche seit einiger Zeit als Landesjustizkasse einem Kostenschuldner in Bremen die VAK abnehmen zu lassen. Unser Vollstreckungsauftrag geht an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des AG Bremen, landet aber dann beim Finanzamt, Zentrale Vollstreckungsstelle, wo der Vollziehungsbeamte losgeschickt wird, der mir lediglich sagt, dass er den Schuldner nicht angetroffen habe. Terminsbestimmung zur VAK-Abgabe, Weiterleitung ans Gericht zum Erlass des Haftbefehls etc. erfolgen nicht.
    Ich bin mir nicht sicher, ob dort der Vollstreckungsauftrag richtig gelesen wurde. Bisher kannte ich es nur so, dass lediglich die Sachpfändung in einigen Bundesländern durch den Vollziehungsbeamten erfolgt. Lt. Homepage des AG Bremen ist auch in Bremen hinsichtlich der Abnahme der VAK grundsätzlich die Zuständigkeit des GV gegeben.
    Ich bin jetzt etwas ratlos und würde mich freuen, wenn vielleicht sogar ein Bremer Kollege hier wäre, der mir diesbezüglich weiterhelfen könnte. Vielen Dank vorab!

    Witomi

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!