Schuldner stellt einen Räumungsschutzantrag und begründet diesen mit einer Suizidgefahr im Falle der Räumung.
Sollte ich ich aufgrund der Begründetheit des Antrages zu einer einstweiligen Einstellung kommen, müsste dann Beweis erhoben werden. Zu welchen Fragen genau muss denn eigentlich Beweis erhoben werden und welchen Einfluss haben die Angaben auf die gerichtliche Entscheidung?