Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich habe einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen der daraufhin vom Gerichtsvollzieher zugestellt wurde.
Nun teilt mir der Gläubiger mit, dass bereits vorher eine Antragsrücknahme bei Gericht eingereicht wurde. Dies ist auch der Fall, jedoch befand sich die Rücknahme bei einem anderen Verfahren mit identischen Beteiligten. Es handelt sich bei der Zuordnung um ein Versehen, da das andere Verfahren bereits abgeschlossen war.
Nunmehr stellen sich mir folgende Fragen:
Ist der Beschluss dennoch wirksam und wenn ja, ist er v.A.w. oder auf Antrag aufzuheben?
Wenn nein, genügt, es die Ausfertigungen einzuziehen?
Wer trägt die Kosten der Zustellung?
Ich bitte um eure Hilfe.