Ich habe einen seltsamen Fall:
Die Erblasserin hat mehrere Kinder hinterlassen. Für einen Sohn wurde durch seine Betreuerin die Ausschlagung erklärt. Die betreuungsgerichtliche Genehmigung steht noch aus. Die Betreuerin hat angegeben, dass der Betreute einen Sohn hätte, zu dem sie keine näheren Angaben machen kann. Weiterhin soll es nicht möglich sein, den Betreuten zu dem Thema zu befragen.
Sodann sprach ein weiterer Sohn der Erblasserin vor, um zu erfragen welche Urkunden für die Erteilung eines Erbscheins erforderlich sind. Er erklärte unter anderem, dass sein Bruder in der DDR geheiratet hätte und kurz darauf dort wieder geschieden worden sein soll. Aus dieser Ehe soll ein Kind hervorgegangen sein. Darüber hinaus wurden weitere "ungewöhnliche Umstände" vorgetragen. Keiner aus der Familie kennt dieses Kind oder hat schriftliche Unterlagen.
Das hiesige Standesamt hat mitgeteilt, dass der Geburtseintrag des betroffenen Sohnes keine Hinweise auf Kinder enthält.
Würdet ihr diesbezüglich weiter nachforschen? Und wenn wo?
Vielen Dank für die Antworten.