Alte Eigentümerbezeichnung in Württemberg

  • In einem Grundbuch (Württemberg) sind als Eigentümer eingetragen:

    Die Hochberger Einwohner, unabgeteilt gemeinschaftlich.

    Hat ein württ. Grundbuchbeamter auch schon so etwas gehabt ?
    Wer ist Eigentümer und um welche Rechtsform handelt es sich ?

  • In einem Grundbuch (Württemberg) sind als Eigentümer eingetragen:

    Die Hochberger Einwohner, unabgeteilt gemeinschaftlich.

    Hat ein württ. Grundbuchbeamter auch schon so etwas gehabt ?
    Wer ist Eigentümer und um welche Rechtsform handelt es sich ?

    Ich meine, dass sich Tröster im Rpfleger 1960, 85 ff (steht mir momentan nicht zur Verfügung) mit den altrechtlichen Besonderheiten in Württemberg befasst. Vielleicht findest Du dazu etwas in der Kommentierung von Kehrer/Bühler/Tröster, Notar und Grundbuch.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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