In einem Grundbuch (Württemberg) sind als Eigentümer eingetragen:
Die Hochberger Einwohner, unabgeteilt gemeinschaftlich.
Hat ein württ. Grundbuchbeamter auch schon so etwas gehabt ?
Wer ist Eigentümer und um welche Rechtsform handelt es sich ?
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!