Zustimmung Nacherbe

  • Hallo,

    ich habe folgenden Fall vorliegen:
    Die TE einer WEG-Einheit bestehend aus 4 Einheiten wird unter Mitwirkung sämtlicher Eigentümer durch Neubegründung von SNR, Änderung bestehender SNR bzw. Aufhebung solcher, und Zustimmung zu baulichen Änderungen geändert.

    Hinsichtlich einer Einheit ist als Eigentümer eingetragen: C
    Dieser hat das Eigentum durch Auflassung von A erworben, diese wiederum durch Erbfolge.

    In Abt. II ist ein Nacherbfolgevermerk eingetragen. Nacherbe ist B, Ersatznacherbe ist C (deren Sohn und Ehemann der Vorerbin A).
    Die Vorerbin ist befreit.

    Eingereicht wird nun der Antrag auf Eintragung der Änderungen betr. des Nachtrags zur TE, allerdings liegen die Zustimmungen der Nacherben nicht vor.
    Ich frage mich nun, ob denn diese tatsächlich noch erforderlich sind, oder der Notar (jedenfalls in diesem Falle) wenn auch (vllt. unabsichtlich) recht hatte, und eine Eintragung auch ohne Zustimmung der Nacherben möglich ist.

    Ist der NE-Vermerk nicht vielleicht sogar gegenstandslos?

  • Dann ist die Auflassung gegenüber dem Nacherben B wirksam, weil der Ersatznacherbe C nicht zustimmen musste, ganz abgesehen davon, dass Letzterer ohnehin als Erwerber am Rechtsgeschäft mitwirkte.

    Man hat demnach damals offensichtlich übersehen, dass der Nacherbenvermerk Zug um Zug mit Vollzug der Eintragung der Auflassung an C löschungsreif war. Diese Löschung kann - auf Antrag - nachgeholt werden (oder war der Antrag damals gestellt und er wurde nur nicht vollzogen?).

    In Fällen wie dem vorliegenden würde ich anlässlich des gegenüber dem Nacherben wirksamen Rechtsgeschäfts stets einen rechtlichen Hinweis geben, wonach auch noch die Löschung des Nacherbenvermerks beantragt werden sollte.

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