Hallo,
ich habe folgenden Fall vorliegen:
Die TE einer WEG-Einheit bestehend aus 4 Einheiten wird unter Mitwirkung sämtlicher Eigentümer durch Neubegründung von SNR, Änderung bestehender SNR bzw. Aufhebung solcher, und Zustimmung zu baulichen Änderungen geändert.
Hinsichtlich einer Einheit ist als Eigentümer eingetragen: C
Dieser hat das Eigentum durch Auflassung von A erworben, diese wiederum durch Erbfolge.
In Abt. II ist ein Nacherbfolgevermerk eingetragen. Nacherbe ist B, Ersatznacherbe ist C (deren Sohn und Ehemann der Vorerbin A).
Die Vorerbin ist befreit.
Eingereicht wird nun der Antrag auf Eintragung der Änderungen betr. des Nachtrags zur TE, allerdings liegen die Zustimmungen der Nacherben nicht vor.
Ich frage mich nun, ob denn diese tatsächlich noch erforderlich sind, oder der Notar (jedenfalls in diesem Falle) wenn auch (vllt. unabsichtlich) recht hatte, und eine Eintragung auch ohne Zustimmung der Nacherben möglich ist.
Ist der NE-Vermerk nicht vielleicht sogar gegenstandslos?