Ich brüte gerade über einer Geschäftsverteilung im gehobenen Dienst. Dabei hab ich in Erinnerung, dass es entweder eine Vorschrift oder einen Erlass ( ggf. nur für NRW) gibt, wonach ein mit Zwangsversteigerungssachen betrauter Rechtspfleger keine Hinterlegungssachen machen darf. Einleuchtend ist es; aber weiß vielleicht jemand, ob dieser Ausschluss tatsächlich (noch) existiert. Vorab schon mal vielen Dank !
Zwangsversteigerungssachen contra Hinterlegungssachen
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Davon habe ich noch nie gehört .......ist aber ein interessanter Ansatz
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Sowas kenne ich aus dem mittleren Dienst.
Kasse und Anweisungsstelle für Zeugen (JVEG) sollten auch nicht nebeneinander gemacht werden.
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Ich kenne es hier NUR so, dass der K-RPfl nicht auch der HL-RPfl sein darf. Wenn ich dazu was gefunden habe, melde ich mich nochmal!
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Behandlung des Bargebots und von Sicherheitsleistungen
im Zwangsversteigerungsverfahren
AV d. JM vom 24. Juli 2008 (5221 - Z. 34)
- JMBl. NRW S. 185 -
in der Fassung vom 22. Oktober 2013
- JMBl. NRW S. 256 -
....
3.
In Zwangsversteigerungsverfahren sind Rechtspflegerinnen und Rechtspflegerermächtigt, Schecks als Zahlungsmittel zur Entrichtung einer Sicherheitsleistunganzunehmen. Der als Rechtpflegerin im Zwangsversteigerungsverfahreneingesetzten Beamtin oder dem als Rechtspfleger eingesetzten Beamten dürfennicht zugleich Aufgaben der Hinterlegungsstelle zugewiesen werden....
Link für NRWler zum Intranet:
http://lv.justiz.nrw.de/Bibliothek/ver…eistung_Annahme -
Allerbesten Dank für die schnelle Hilfe:daumenrau
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Behandlung des Bargebots und von Sicherheitsleistungen
im Zwangsversteigerungsverfahren
AV d. JM vom 24. Juli 2008 (5221 - Z. 34)
- JMBl. NRW S. 185 -
in der Fassung vom 22. Oktober 2013
- JMBl. NRW S. 256 -
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In Zwangsversteigerungsverfahren sind Rechtspflegerinnen und Rechtspflegerermächtigt, Schecks als Zahlungsmittel zur Entrichtung einer Sicherheitsleistunganzunehmen. Der als Rechtpflegerin im Zwangsversteigerungsverfahreneingesetzten Beamtin oder dem als Rechtspfleger eingesetzten Beamten dürfennicht zugleich Aufgaben der Hinterlegungsstelle zugewiesen werden....
Link für NRWler zum Intranet:
http://lv.justiz.nrw.de/Bibliothek/ver…eistung_AnnahmeHat jemand für Hessen Gleiches gefunden ?
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