Ich habe Kindesunterhalt aus einer EAO gepfändet. Die Ehe war noch nicht geschieden. Gläubiger war also die Mutter.
Ein halbes Jahr später ist die Ehe geschieden, die Verfahrensstandschaft der KM also beendet worden.
Außerdem ist in der Unterhalts(Haupt)sache eine Entscheidung ergangen. Der Unterhalt ist aber wesentlich geringer als in der EAO ausgefallen, so dass wir in Berufung gegangen sind und gewonnen haben. Mit der Entscheidung des OLG ist gemäß 56 Abs 1. FamFG die EAO außer Kraft gesetzt.
Was mache ich nu mit dem PfÜB, der auf der EAO und der beendeten Verfahrensstandschaft beruht?
Die Klausel für die Kinder habe ich mir schon für das OLG Urteil erteilen lassen.
Die Beträge aus dem Urteil des OLG und der damaligen EAO sind absolut identisch.
Gibt es eine Möglichkeit, den PfÜB berichtigen zu lassen, dass die Pfändung jetzt aus dem OLG Urteil erfolgt und durch die Rechtsnachfolger fortgesetzt wird??
Es will mir nicht in den Kopf, dass ich einen neuen PfÜB beantragen muss, da ich den Rang verlieren würde.
Die Unterhaltsrückstände dürften inzwischen bei 40.000 € liegen. Es liegt auch Geld beim Drittschuldner. Ich habe vor einem Jahr auch von einigen Drittschuldnern bereits Geld erhalten.
Hoffentlich gibts eine Lösung.