Hallo,
ich habe gerade einen Fall, der mich stutzig macht:
Eigentümer ist verstorben und von Erbe X beerbt worden. Testamentsvollstreckung ist angeordnet. Aus dem Testament ist ersichtlich, dass das Grundstück verkauft werden soll und der Erlös an Y gehen soll.
Jetzt schließen Testamentsvollstrecker und X eine Kaufvertrag über das Grundstück ab, X soll erwerben. Eigentumsumschreibung ist beantragt.
X ist ja aber eigentlich schon Eigentümer!? Ich vermute, dass das ganze so abgewickelt wurde um den Erlös für Y zu erhalten und weil X das Grundstück selber behalten wollt. Aber geht das so? So wird ja der Testamentsvollstreckervermerk umgangen...
ich habe zu diesem Sachverhalt bisher nichts gefunden und hoffe nun auf Eure Meinungen.
Vielen Dank schon mal im Voraus