... noch ein Problem
Wir diskutieren hier den halben morgen, ob man den Gerichtsvollzieher damit beauftragen kann, beim Drittschuldner die Lohnabrechnungen heraus zu verlangen. Der Anspruch auf Herausgabe von Lohnabrechnungen wurde als Nebenrecht mit gepfändet.
M.E. kann ja, wenn der Schuldner die Abrechnungen nicht freiwillig herausgibt, der Gerichtsvollzieher mit der Herausgabe beauftragt werden. Geht das auch beim Drittschuldner, der ja auch zur Herausgabe verpflichtet ist?