Vollstreckung der mitgefpändeten Nebenrechte Drittschuldner

  • ... noch ein Problem ;)

    Wir diskutieren hier den halben morgen, ob man den Gerichtsvollzieher damit beauftragen kann, beim Drittschuldner die Lohnabrechnungen heraus zu verlangen. Der Anspruch auf Herausgabe von Lohnabrechnungen wurde als Nebenrecht mit gepfändet.
    M.E. kann ja, wenn der Schuldner die Abrechnungen nicht freiwillig herausgibt, der Gerichtsvollzieher mit der Herausgabe beauftragt werden. Geht das auch beim Drittschuldner, der ja auch zur Herausgabe verpflichtet ist? :gruebel::gruebel:

  • Wie will man etwas pfänden, was schon durch Übersendung an den Schuldner erfüllt wurde.

    Im Übrigen kann man nach den neuen Vordrucken den Herausgabeanspruch (nur) bei dem Schuldner pfänden.

    Der BGH hat die Mitpfändung der Gehaltsabrechnungen bei dem Arbeitgeber für den Fall für zulässig gehalten, wenn es der Abrechnung bedarf, um den Lohnanspruch geltend machen zu können (BGH Beschluss vom 19.12.2012 - VII ZB 50/11 -).

    Darüber hinaus gibt es die Entscheidungen des BGH hinsichtlich der Herausgabe durch den Schuldner vom 28.06.2006 - VII ZB 142/05 - und vom 20.12.2006 - VII ZB 58/06 -.

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