Kontakt zwischen Betreutem und Betreuer

  • Moin!

    Wie haltet ihr das mit dem persönlichen Kontakt zwischen Betreuer und Betreutem? :gruebel:

    In letzter Zeit ist mir bei den Jahresberichten aufgefallen, dass viele von meinen Betreuern ihre Betreuten so alle 3 Monate mal sehen. Mancher macht die Angabe monatlich, wenn ich aber den Bericht mit Eingang von heute sehe, dann steht da das der letzte persönliche Kontakt vor 3 Monaten war. Ab wann tretet ihr auf die Füße?

    VG

  • Bei einem Berufsbetreuer erwarte ich grundsätzlich mind. vierteljährlichen persönlichen Kontakt.
    Bei einem ehrenamtlichen entspr. mehr.

    Alles was weniger als 4 Besuche im Jahr sind, wird also moniert.
    Ausnahmen lasse ich grs. nur bei sehr betagten Eltern als Betreuer von Behinderten zu, wegen der erschwerten Anreise in die hiesige Provinz.
    Dazu muss aber aus den Akten ersichtlich sein, dass die Betreuung ansonsten funktioniert.
    Das wird von unseren Richtern bei Verlängerung der Betreuung persönlich im Termin abgefragt.

  • Bei einem Berufsbetreuer erwarte ich grundsätzlich mind. vierteljährlichen persönlichen Kontakt.
    Bei einem ehrenamtlichen entspr. mehr.

    :daumenrau

    Zumindest bei den noch "jüngeren und fitteren" Betreuten halten die Betreuer oftmals auch regelmäßig Kontakt via WhatsApp, SMS etc., sodass ein häufiger direkter Kontakt nicht immer erforderlich ist um auf dem Laufenden zu sein.

  • Bei einem Berufsbetreuer erwarte ich grundsätzlich mind. vierteljährlichen persönlichen Kontakt.
    Bei einem ehrenamtlichen entspr. mehr.

    Alles was weniger als 4 Besuche im Jahr sind, wird also moniert.
    Ausnahmen lasse ich grs. nur bei sehr betagten Eltern als Betreuer von Behinderten zu, wegen der erschwerten Anreise in die hiesige Provinz.
    Dazu muss aber aus den Akten ersichtlich sein, dass die Betreuung ansonsten funktioniert.
    Das wird von unseren Richtern bei Verlängerung der Betreuung persönlich im Termin abgefragt.

    Gibt es bereits eine Rechtsgrundlage für eine bestimmte Anzahl von zu fordernden Besuchen?

    Kann man dem Betreuer ohne Beschwerde des Betroffenen wirklich bei weniger als 4 Besuchen im Jahr auf die Füße treten?

    Ist de Ausnahme bei Eltern nicht willkürlich?


  • Gibt es bereits eine Rechtsgrundlage für eine bestimmte Anzahl von zu fordernden Besuchen?

    Kann man dem Betreuer ohne Beschwerde des Betroffenen wirklich bei weniger als 4 Besuchen im Jahr auf die Füße treten?

    Ist de Ausnahme bei Eltern nicht willkürlich?

    Wenn man mich als Rechtsgrundlage betrachten will, dann ist das schon mal gar nicht willkürlich.;)
    Auf die Füße treten, heißt ja zunächst nur mal , dass der Betreuer begründungspflichtig wird.
    Ist er z.B. länger erkrankt , erklärt sich damit schon einiges.

    Und das mit den Eltern: Auch nicht willkürlich , sondern pragmatisch !
    Andere verbuchen das auch unter dem Stichwort Lebenserfahrung.
    Bei einem 79-jährigen Betreuer ist eine geringere Mobilität bereits im Bereich des Möglichen.

  • Zwar ist § 1793 Abs.1a BGB in § 1908i Abs. 1 S. 1 BGB nicht für anwendbar erklärt. Die Verpflichtung des Betreuers zu persönlichem Kontakt mit dem Betroffenen ergibt sich jedoch aus § 1908b Abs. 1 S. 2 BGB und der in § 1908i Abs. 1 S. 1 BGB enthaltenen Verweisung auf die §§ 1837 und § 1840 BGB. Eine Mindestbesuchsanzahl ist aber im Gegensatz zur Vormundschaft nicht vorgeschrieben.

    Zum Ganzen vgl. Palandt/Götz § 1908b Rn. 3 und § 1908i Rn. 4.

  • Zitat

    Zumindest bei den noch "jüngeren und fitteren" Betreuten halten die Betreuer oftmals auch regelmäßig Kontakt via WhatsApp, SMS etc., sodass ein häufiger direkter Kontakt nicht immer erforderlich ist um auf dem Laufenden zu sein.

    Aber gerade bei einem Berufsbetreuer, der dafür schließlich bezahlt wird, kann man erwarten, dass er wenigstens alle 8 Wochen nach seinem Betreuten sieht und mit ihm spricht was so anliegt. Es geht ja um persönlichen Kontakt. Über whatsapp, Telefon, SMS, E-Mail ist nicht persönlich, eher fernmündlich.

  • In der Tat würde mir telef. Kontakt nicht ausreichen.
    Eine zu behandelnde Furunkel am Hintern lässt sich schlecht per Wattsäbb ermitteln.

  • Guten Morgen,

    zu Betreuende in beschützten Einrichtungen (Heim, vollstationäre Eingliederung etc.) suche ich im Normalfall alle 2 Monate auf. Bei Bedarf (Anruf das ich kommen soll) auch öfter. Zu Betreuende zu Hause ganz unterschiedlich. Bei denen, wo eine Geldeinteilung nötig ist, alle 2 Wochen. Es gab auch welche wo ich wöchentlich hin musste und andere, insbesondere solche wo eine ambulante Eingliederungshilfe installiert wurde, monatlich. Einge wollen aber auch gar nicht, dass ich so oft auf der Matte stehe. Da wird dann über Whats App etc Kontakt gehalten. Dies sind z.B. Menschen, die tagsüber einer Arbeit nachgehen und Abends einfach ihre Ruhe wollen. Selbstverständlich muss ich da sicher sein, dass es mit der Haushaltsführung etc. klappt. Der Aufgabenkreis ersteckt sich dabei meist lediglich auf Behördenangelegenheiten und Vermögenssorge. Wobei dieser Personenkreis über sein Konto selber verfügt und ich lediglich "nen Auge" drauf habe.

    Die Antwort mit dem Furunkel finde ich allerdings etwas grenzwertig. Wie soll ich das als Betreuer bitte sehen? Sollen sich meine zu Betreuenden nun nackig machen vor mir damit ich eine Leibesvisitation durchführen kann? Soll ich im Pflegeheim unter die Decke gucken? Ich gehe davon aus, das in den Heimen regelmäßig nach solchen Sachen geschaut wird. Sowohl vom Personal als auch vom Arzt.

    Spannend ist die Frage der Besuchsintervallen bei nassen Alkoholikern die noch zu Hause leben und wo Gutachter der Auffassung sind, dass eine Unterbringung nicht angezeigt ist. Selbst bei einer regelmäßigen Geldeinteilung 1mal wöchentlich (was terminlich kaum machbar ist) ist das Geld oftmals gleich am 1. Tag weg. Auch kann der zu Betreuende sich gleich nach dem Besuch volllaufen lassen, stürzen und liegt dann ne Woche schwer verletzt oder tot in der Wohnung (selber leider schon erlebt).

    Zusammenfassend bin ich der Meinung, dass die Sache mit den Besuchsintervallen doch sehr stark vom Einzelfall abhängig ist.

    MfG

  • Zusammenfassend bin ich der Meinung, dass die Sache mit den Besuchsintervallen doch sehr stark vom Einzelfall abhängig ist.

    :daumenrau:daumenrau:daumenrau:daumenrau:daumenrau

    Und das ist genau der Grund, warum es der Gesetzgeber nicht in´s Gesetz geschrieben hat. Gelegentlich macht sich auch ein Gesetzgeber mal Gedanken bzgl. der Umsetzbarkeit seiner Gesetze!!!

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  • Das ist auch vollkommen in Ordnung, wenn du ca. alle 2 Monate deine Betreuten siehst. Natürlich ist es einzelfallabhängig. Wenn ein Betreuter keinen Kontakt wünscht und das im Bericht angegeben wird, dann akzeptiere ich das natürlich. Ganz oben steht der Betreute und wenn der nicht will...

    Der persönliche Kontakt zwischen Betreuer und Betreutem sollte halt regelmäßig stattfinden. Das Furunkel am Hintern muss man ja nicht selbst sehen, aber bei einem persönlichen Treffen kann man einen Betreuten eher zu entsprechenden Maßnahmen bewegen, wenn sowas bekannt wird/ist. Über whatsapp o. ä. erwähnt der Betreute das vielleicht überhaupt nicht bzw. kann man über whatsapp einfach mal sagen "jetzt schreibe ich nicht zurück" oder die Nachrichten einfach ignorieren. Handy aus, weg ist er. Aber bei persönlichem Treffen kann man halt nicht einfach mal ausschalten, sondern muss reagieren. Klar, auch da kann ich mich querstellen und einfach nichts mehr sagen, aber das Gegenüber kann nicht einfach "weggelegt" werden.

    Einen Menschen (egal ob unter Betreuung oder nicht) kann man nicht 100% überwachen (das hat nicht mal Orwell in 1984 geschafft). ;)

    Es kann immer was passieren und ist (wie du richtig sagst) einzelfallabhängig. In Extremfällen sieht man seinen Betreuten halt mal mehr, in anderen halt nur alle 2 Monate. Hängt halt vom Menschen ab. So wie du es machst würde es mir schmecken. Meine Berufsbetreuer neigen dazu überhaupt keine Angaben zu machen, widersprüchliche Angaben zu machen oder einfach zu sagen so alle 3 bis 4 Monate schau ich halt mal. Das zieht sich wie ein roter Faden durch sämtliche Verfahren. Wenn ich das moniere kommen meist nur Entscheidungen von irgendwelchen Landgerichten das sie nicht entlassen werden können bei keinem monatlichen Kontakt (obwohl ich das ja gar nicht einfordere!) oder die Aussage "Telefon reicht".

  • Bei den hiesigen Gerichten sollen im Jahresbericht folgende Angaben zu dem Thema gemacht werden:

    - wie häufig findet der Kontakt statt
    - wann fand der letzte Kontakt statt.

    Da ich, trotz Pauschlisierung, mir die Zeit nehme meine Tätigkeiten zu dokumentieren kann ich aber jederzeit die Besuche auf Wunsch nachweisen.

    Das ich beim Thema "Furunkel" etwas gereizt reagiere liegt daran, dass es hier im Kreis mal eine, über die Presse ausgetragenen Situation gab, dass ein Pflegeheim wegen Pflegemängeln schließen musste und es unter anderem hieß, die Betreuer hätten ja merken müssen, dass es zu Druckverletzungen durch mangelndes Lagern etc. kam. Wenn ich meine zu Betreuenden besuchen gehe (wobei ich als Berufsbetreuer kaum bettlägerige zu Betreunde habe) schaue ich doch nicht bei denen unter die Bettdecke. Irgendwo ist da für mich eine Grenze. Ich habe ja schon Probleme wenn ich für eine alte Dame die ins Krankenhaus kommt Unterwäsche aus dem Schrank zusammensuchen soll:oops:


  • Die Antwort mit dem Furunkel finde ich allerdings etwas grenzwertig. Wie soll ich das als Betreuer bitte sehen? Sollen sich meine zu Betreuenden nun nackig machen vor mir damit ich eine Leibesvisitation durchführen kann? Soll ich im Pflegeheim unter die Decke gucken? Ich gehe davon aus, das in den Heimen regelmäßig nach solchen Sachen geschaut wird. Sowohl vom Personal als auch vom Arzt.
    MfG


    Grenzwertig ?
    Höchstens provokant; mehr aber nicht.;)
    Ab und zu muss man mal bewusst zuspitzen , um Reaktionen hervorzulocken.

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