Hey Leute,
habe hier ein Vorkaufsrecht für den ersten Verkaufsfall. Dieses bezieht sich auf einen Überlassungsvertrag für ein Ehepaar aus dem Jahre 1975.
Das betreffende Grdstk soll nun verkauft werden. Der Überlassungsvertrag soll gemäß des Verkäufers bereits gekündigt sein....
Kann das Vorkaufsrecht gelöscht werden oder welche Probleme können sich für den Käufer ergeben?