Testamentseröffnung aufgrund unbeglaubigter Kopie d. Sterbeurkunde ?

  • Hallo zusammen,

    uns liegt die unbeglaubigte Kopie der Sterbeurkunde einer Testiererin vor, die bereits im Jahr 2013 in Südafrika verstorben ist und dort auch ihren Wohnsitz hatte.

    Ein Original wurde uns durch den Sohn trotz mehrfacher Anforderung nicht vorgelegt.

    Die Testiererin hat hier ein Testament verwahrt.

    Würdet ihr eröffnen ? (und anschließend an das AG Berlin- Schöneberg abgeben)

    Die Urkunde ist zwar in englischer Sprache, aber verständlich.

    Nach Auskunft des Sohnes hat die Erblasserin keinen Nachlass in Deutschland; deshalb hat sich wohl auch niemand daran gestört, dass noch nicht eröffnet wurde.....

  • Ich auch.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Dito.
    Es sei denn, du hast berechtigte Zweifel, dass die Sterbeurkunde falsch ist und die Erblasserin noch lebt.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

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