Hallo zusammen,
uns liegt die unbeglaubigte Kopie der Sterbeurkunde einer Testiererin vor, die bereits im Jahr 2013 in Südafrika verstorben ist und dort auch ihren Wohnsitz hatte.
Ein Original wurde uns durch den Sohn trotz mehrfacher Anforderung nicht vorgelegt.
Die Testiererin hat hier ein Testament verwahrt.
Würdet ihr eröffnen ? (und anschließend an das AG Berlin- Schöneberg abgeben)
Die Urkunde ist zwar in englischer Sprache, aber verständlich.
Nach Auskunft des Sohnes hat die Erblasserin keinen Nachlass in Deutschland; deshalb hat sich wohl auch niemand daran gestört, dass noch nicht eröffnet wurde.....