Mahlzeit!
Heute war bei mir ein Bürger zur Ausschlagung. Er gab an, dass sein Sohn mit Lebensgefährtin und minderjährigem Kind in Österreich wohnt. Wie verhält sich das mit der familiengerichtlichen Genehmigung für das Kind, wenn die Sorge durch die in Österreich lebende Kindsmutter allein ausgeübt wird?
Die Erbausschlagung selbst soll von Sohn und Lebensgefährtin vor einem Notar in Deutschland erfolgen, falls diese Info wichtig ist....
Schönen Nachmittag
Döner