Liebe Forenteilnehmer,
angeregt durch "Off-Topic"-Abzweigungen in zwei laufenden Threads möchte ich jetzt doch einen eigenen Thread zu folgenden Fragekreisen aufmachen:
a) Findet zwischen dem Rechtspfleger und dem Insolvenzrichter des Insolvenzgerichts Kommunikation zur Frage des Listings oder Delistings von Insolvenzverwaltern statt, im Sinne eines Erfahrungsaustauschs, welcher Insolvenzverwalter sich bewährt hat oder nicht bewährt hat?
b) Nutzen die Insolvenzrechtspfleger die ihnen übertragene Prüfung in Insolvenzverfahren, um (weil ihnen etwas auffällt ode weil sie von Außen entsprechende Hinweise erhalten) Fragen der Rechtmäßigkeit des Handelns von Insolvenzverwaltern aktiv nachzugehen?
c) Welche Kontrollmaßnahmen werden seitens der Insolvenzrechtspfleger generell (sozusagen "präventiv") gefahren, um hinreichend zu erfahren, ob der Insolvenzverwalter sich hinreichend rechtmäßig verhält?
Beispiele hierzu: Einfordern von Formalerklärungen zu Kick-Back-Zahlungen, Vorlage der vom Insolvenzverwalter erstrittenen Titel zum Querlesen auf von den Sachgerichten gerügtes Prozessverhalten oder hinsichtlich Klageerhebungen, deren einziges Ziel die Generierung von Mandatsgebühren zu sein scheint
Auslöser für diesen Thread sind die Off-Topic-Entwicklungen in folgenden Threads:
- https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…286#post1019286 ab #6 (ich hoffe der Link stimmt)
und
- https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…sicherung/page2 ab # 39
Wer noch weitere Ergänzungen in diesem Zusammenhang anbringen möchte, ist gerne dazu eingeladen, entsprechende (scheinbare) Off-Topic-Erweiterungen sind mir in diesem Thread willkommen.
Mit freundlichen Grüßen
AndreasH