Listing und Delisting, Kontrolltiefe und Kommunikation zwischen Rpfl und Richter

  • Ich hab - ehrlich gesagt - überhaupt keine Lust mehr, über all den Mist nachzudenken, weil alles, was ich jetzt entgegen der "Anordnung" tue, wieder mindestens einen Minuspunkt in der Bewertung des Verwalters und seines Büros bringt. Hab heut Nacht schon schlecht geschlafen wegen diesem Mist. Mach was draus, ist wahrlich gut. Diskussionen bringen hier nichts mehr. Es kann eben nicht sein, was nicht sein darf. Allein das Ansinnen hat mich erschreckt bzw. mich dieses Mal sogar völlig aus der Fassung gebracht.

    Wie wir hier weitermachen, hängt jetzt vom Verhalten des Schuldners ab. Das Schlimme ist, man sucht tatsächlich nach Mitteln und Wegen, das Problem "gerichtsfreundlich" zu lösen.

  • Ich sehe mich grundsätzlich nicht als Rächerin der Armen, Waisen, Witwen und der Gläubiger. Aber bei manchen Insolvenzschuldnerin würde man doch am Liebsten selbst einen Versagungsantrag stellen. Ohne Grund kommt doch das Thema in dem Verfahren bestimmt nicht auf den Tisch. Und wenn es wirklich keinen Grund geben sollte, kann doch der Insolvenzschuldner einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gelassen entgegen sehen. Ich verstehe Dich in diesem Fall nicht ganz.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Natürlich nicht ohne Grund. Schuldner hat uns den Umzug und pfändbares EK verschwiegen. Zum Ende der WVP fehlt halt Geld. Aber die Kosten sind gedeckt und wir wollen die TH-Vergütung nicht aus der Kasse, sondern würden sie vom Schuldner per Raten nachzahlen lassen wollen. Der Schuldner ist willig. Die Gläubiger wären mit "erheblichen" 2 % Quote geschädigt.

    PS:
    Steht natürlich drin im Schlussbericht, könnten die Gläubiger durchaus lesen, wenn sie wollten. Aber welche Beweggründe sollte ich haben, ihnen das zu sagen?

  • Natürlich nicht ohne Grund. Schuldner hat uns den Umzug und pfändbares EK verschwiegen. Zum Ende der WVP fehlt halt Geld. Aber die Kosten sind gedeckt und wir wollen die TH-Vergütung nicht aus der Kasse, sondern würden sie vom Schuldner per Raten nachzahlen lassen wollen. Der Schuldner ist willig. Die Gläubiger wären mit "erheblichen" 2 % Quote geschädigt.

    PS:
    Steht natürlich drin im Schlussbericht, könnten die Gläubiger durchaus lesen, wenn sie wollten. Aber welche Beweggründe sollte ich haben, ihnen das zu sagen?

    Auch wenn es in diesem thread eigentlich nicht passt;
    sofern der Schuldner willig und fähig ist, den von ihm verursachten 2-%-Schaden der Gläubiger (salopp) "wieder gut zu machen" :

    Im Lichte folgender BGH-Entscheidungen
    https://openjur.de/u/597914.html
    http://lexetius.com/2008,2004
    sollte imo bei einem ratenzahlungswilligen und auch tatsächlich zahlenden Schuldner auf den von ihm verschuldeten Rückstand an pfändbaren Beträgen Gelegenheit zur Heilung des Versagungstatbestandes durch das IG eröffnet werden.

    Statt der "Aufforderung" des IG an den TH/IV, die Gl. zum Versagungsantrag "anzuhalten", sollte es also besser die Anhörung
    über die RSB-Erteilung aufschieben, solange die Gl. den Versagungstatbestand offenbar nicht schon aufgedeckt haben und der Schuldner mit der Ratenzahlung bemüht und willig ist, sein Verschulden zu heilen, um die erstrebte Restschuldbefreiung zu erlangen.

    Ehrlich gesagt, ich würde dem Drängen des IG auf gar keinen Fall folgen, ich hielte das für gefährlich.

  • Natürlich nicht ohne Grund. Schuldner hat uns den Umzug und pfändbares EK verschwiegen. Zum Ende der WVP fehlt halt Geld. Aber die Kosten sind gedeckt und wir wollen die TH-Vergütung nicht aus der Kasse, sondern würden sie vom Schuldner per Raten nachzahlen lassen wollen. Der Schuldner ist willig. Die Gläubiger wären mit "erheblichen" 2 % Quote geschädigt.

    PS:
    Steht natürlich drin im Schlussbericht, könnten die Gläubiger durchaus lesen, wenn sie wollten. Aber welche Beweggründe sollte ich haben, ihnen das zu sagen?

    P.S.
    imo keine
    (gerade dann keine, wenn und falls der Sch. angemessene Raten zur Behebung zahlt).


  • Ehrlich gesagt, ich würde dem Drängen des IG auf gar keinen Fall folgen, ich hielte das für gefährlich.

    Genau das passt genau in diesen Thread, ich hab oben ja schon versucht, es zu erklären.

  • Nein, war es nicht.... Definitiv nicht. Wir können doch nicht zulassen, dass so einer die RSB bekommt. Das MÜSSEN wir verhindern. :(

    Damit verletzt das Gericht sein Neutralitätsgebot. Das Gericht hat gefälligst sein Instrumentarium zu nutzen, aber ist nicht befugt, jenseits der Aufsichtspflicht den Verwalter/Treuhänder zu einem Verhalten zu veranlassen, welches allein im Entscheidungsbereich des Verwalters/Treuhänders liegt. Dies ist nicht gesetzmäßig !. Wenn der betreffende Rpfl meint, seine moralische Lufthoheit über den Stammtischen in das Gericht tragen zu müssen, dann soll er mal die cojones haben und halt mal von Amts wegen versagen anstatt hier "feige" den Verwalter anzustiefeln.
    I.Ü. gab es einmal Überlegungen eine Versagung von Amts wegen zu implementieren, war eine sehr spannende Diskussion in dem betreffenden Workshop in Berlin (meine Meinung: finger weg, mit Ausnahme der mangelnden Mitwirkung).

    Nur wenn ich sowas lese, wie hier, wird mir Angst und Bange um den Rechtsstaat.... kommt mir vor wie "nullum crimen sine poena" - Denken.....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • In Heft 6/2015 "InsoBüro" der praktische Fall unter anderem hiermit:

    Zitat

    Fragen:


    • 1.
      Ist der Treuhänder verpflichtet, den Schuldner in der Wohlverhaltensperiode wegen der Nichtvorlage der Lohnnachweise anzuschreiben und zur Vorlage aufzufordern und muss der Treuhänder über das Ergebnis seiner Bemühungen berichten?


    Lösung: Nö isser nicht zu verpflichtet oder aber Kohle.

    Einmal editiert, zuletzt von Jamie (23. Juni 2015 um 12:29)

  • Schuldner aus dem Irak hinterlässt eine Adresse eines Freundes vor Ort und verschwindet unerreichbar. Kostenstundung für WVP war nicht bewilligt. Wir fordern an die Adresse des Freundes auf zur Zahlung, Post kommt zurück. Freund hat sich offenbar ebenfalls verp.... Versagungsantrag des TH wird stattgegeben. Nach 3/4 Jahr taucht Schuldner wieder auf "Wie jetzt wegen 119 € versagt?". Natürlich sind ihm keine Beschlüsse zugestellt worden. Wohin auch? Schuldner nimmt sich einen Rechtsanwalt, Antrag auf Wiedereinsetzung, geht ja so alles nicht, Schuldner hat ja nichts bekommen und dass sein Kumpel einfach so umzieht, dafür kann er ja nicht. Was sagt der Richter? Das AG hätte die Adresse des Kumpels ermitteln müssen! Häh? Wo steht das in der InsO? Boah, ich könnte im Kreis.... Wir (AG und TH) sind unseren Ermittlungspflichten nicht nachgekommen. Welchen Ermittlungspflichten bitte???!!! So fängt die Woche echt super an.

  • Die Versagung wird doch öffentlich bekannt gemacht - wie kann dann nach 3/4 Jahr noch RM zulässig sein

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Bekannt war dem Schuldner die Versagung ja nicht, weil er ja nicht da war - oder so ähnlich... :nixweiss:

    Aufgefallen war dem Schuldner das, als das FA seine Forderungen wieder geltend machen wollte. Da stand er bei uns im Büro, er habe doch ein Insolvenzverfahren.... :cool:

  • Schuldner aus dem Irak hinterlässt eine Adresse eines Freundes vor Ort und verschwindet unerreichbar. Kostenstundung für WVP war nicht bewilligt. Wir fordern an die Adresse des Freundes auf zur Zahlung, Post kommt zurück. Freund hat sich offenbar ebenfalls verp.... Versagungsantrag des TH wird stattgegeben. Nach 3/4 Jahr taucht Schuldner wieder auf "Wie jetzt wegen 119 € versagt?". Natürlich sind ihm keine Beschlüsse zugestellt worden. Wohin auch? Schuldner nimmt sich einen Rechtsanwalt, Antrag auf Wiedereinsetzung, geht ja so alles nicht, Schuldner hat ja nichts bekommen und dass sein Kumpel einfach so umzieht, dafür kann er ja nicht. Was sagt der Richter? Das AG hätte die Adresse des Kumpels ermitteln müssen! Häh? Wo steht das in der InsO? Boah, ich könnte im Kreis.... Wir (AG und TH) sind unseren Ermittlungspflichten nicht nachgekommen. Welchen Ermittlungspflichten bitte???!!! So fängt die Woche echt super an.

    Kann ich jetzt so auch nicht nachvollziehen, Wiedereinsetzung kommt mir da auch komisch vor, aber das weiß der Richter sicher besser.

    Ist doch aber ggf. ein schöner "Erkenntnisgewinn" für deine Rechtspfleger und könnte ja mal zum Nach- und Umdenken anregen zum offenbar regelmäßig aufwendig (für TH und IG) praktizierten 4c1 / 298 - Brimborium (gut, hier mal ohne 4c1, insofern konnten sie ja auch nicht anders !).

    > "Was nicht sein darf", darf halt doch so sein: Darauf ein emotionsfreies pfff.

    :)

  • Ich hab da eher die Befürchtung, dass das dann zu weiteren Tritten nach unten führt. Hat mich aber schon irgendwie gefreut, dass da ein Rechtspflegerlein not amused war.

    :wechlach:

  • Ich hab da eher die Befürchtung, dass das dann zu weiteren Tritten nach unten führt. Hat mich aber schon irgendwie gefreut, dass da ein Rechtspflegerlein not amused war.

    :wechlach:

    Mitunter vorliegend zu Recht. (Ungewöhnlich, dass keine Stundung für RSB-Verfahren bewilligt war.)

  • Ich hab da eher die Befürchtung, dass das dann zu weiteren Tritten nach unten führt. Hat mich aber schon irgendwie gefreut, dass da ein Rechtspflegerlein not amused war.

    :wechlach:

    Mitunter vorliegend zu Recht. (Ungewöhnlich, dass keine Stundung für RSB-Verfahren bewilligt war.)

    War ursprünglich, ist ihm aber schon im laufenden 1. Wohlfühljahr geklaut worden, weil kein H4-Bescheid mehr kam. Den Aufheber hat der Typ vermutlich auch schon nicht mehr bekommen. Aber egal.... der Drops ist gelutscht.

  • Ich hab da eher die Befürchtung, dass das dann zu weiteren Tritten nach unten führt. Hat mich aber schon irgendwie gefreut, dass da ein Rechtspflegerlein not amused war.

    :wechlach:

    Mitunter vorliegend zu Recht. (Ungewöhnlich, dass keine Stundung für RSB-Verfahren bewilligt war.)

    War ursprünglich, ist ihm aber schon im laufenden 1. Wohlfühljahr geklaut worden, weil kein H4-Bescheid mehr kam. Den Aufheber hat der Typ vermutlich auch schon nicht mehr bekommen. Aber egal.... der Drops ist gelutscht.

    Ui, also doch wieder mit 4c1, was für ein Aufwand für ...
    aber egal, mag sich der Erkenntnisgewinn langsam und tröpfchenweise durchsetzen oder nicht, ich drück dir jedenfalls die Daumen.

  • hoffentlich nur ein bedauerlicher Einzelfall; bei uns wäre die Entscheidung des Rechtspflegers wohl gehalten worden (was ich aber nur aus der Perspektive des Ausgangsgerichts beurteilen kann).

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Ich hole diesen Thread jetzt nochmal hoch, um einen Eindruck etwas zu korrigieren, den ich hier verbreitet haben mag:

    Ich habe ja verschiedentlich etwas Verärgerung raushängen lassen über die eine oder andere besondere Prozessführungstechnik von einigen Insolvenzverwaltern. Und jetzt, nach rund vier Monaten erstinstanzlicher Tätigkeit, muss ich zugeben: Mein Eindruck (und/oder Einblick) war etwas einseitig verzerrt. Es gibt mehr vernünftige Insolvenzverwalter, als mir das zweitinstanzlich bewusst geworden ist. Einige davon sieht man da praktisch nicht, weil sie auf der Basis sehr gründlichen Vortrags und vernünftiger Prozessführung offenbar fast alles in erster Instanz geregelt bekommen (mal von ganz unbekehrbaren Beklagten auf der Gegenseite abgesehen).

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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