Listing und Delisting, Kontrolltiefe und Kommunikation zwischen Rpfl und Richter

  • Liebe Forenteilnehmer,


    angeregt durch "Off-Topic"-Abzweigungen in zwei laufenden Threads möchte ich jetzt doch einen eigenen Thread zu folgenden Fragekreisen aufmachen:

    a) Findet zwischen dem Rechtspfleger und dem Insolvenzrichter des Insolvenzgerichts Kommunikation zur Frage des Listings oder Delistings von Insolvenzverwaltern statt, im Sinne eines Erfahrungsaustauschs, welcher Insolvenzverwalter sich bewährt hat oder nicht bewährt hat?

    b) Nutzen die Insolvenzrechtspfleger die ihnen übertragene Prüfung in Insolvenzverfahren, um (weil ihnen etwas auffällt ode weil sie von Außen entsprechende Hinweise erhalten) Fragen der Rechtmäßigkeit des Handelns von Insolvenzverwaltern aktiv nachzugehen?

    c) Welche Kontrollmaßnahmen werden seitens der Insolvenzrechtspfleger generell (sozusagen "präventiv") gefahren, um hinreichend zu erfahren, ob der Insolvenzverwalter sich hinreichend rechtmäßig verhält?
    Beispiele hierzu: Einfordern von Formalerklärungen zu Kick-Back-Zahlungen, Vorlage der vom Insolvenzverwalter erstrittenen Titel zum Querlesen auf von den Sachgerichten gerügtes Prozessverhalten oder hinsichtlich Klageerhebungen, deren einziges Ziel die Generierung von Mandatsgebühren zu sein scheint

    Auslöser für diesen Thread sind die Off-Topic-Entwicklungen in folgenden Threads:

    - https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…286#post1019286 ab #6 (ich hoffe der Link stimmt)

    und

    - https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…sicherung/page2 ab # 39


    Wer noch weitere Ergänzungen in diesem Zusammenhang anbringen möchte, ist gerne dazu eingeladen, entsprechende (scheinbare) Off-Topic-Erweiterungen sind mir in diesem Thread willkommen.


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Da ich hier nicht angesprochen wurde und mich auch nicht angesprochen fühlen möchte, nur kurz: Das Verhältnis zwischen Insolvenzgericht und Insolvenzverwalter sollte von gegenseitigem Vertrauen geprägt sein.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Da ist er ja, der lang gewünschte Thread :D

    Dann leg ich mal los:

    zu a) Bei uns findet eine Kommunikation mit den Richtern über die Verwalter statt. Insbesondere wenn ein Verwalterbüro total abfällt, bitten wir schon mal darum, den betreffenden Verwalter vorübergehend nicht zu bestellen (die Verwalter selbst tun das ja eher selten, aus Sorge dann nie wieder bestellt zu werden). Auch sonst heben wir hervor, wenn man mit einem Verwalterbüro besonders gut zusammenarbeiten kann oder mit anderen gar nicht. Zum kompletten Delisting hat das hier meines Wissens aber noch nicht geführt. Es gibt dann halt weniger Verfahren bzw. kleinere. Man muss natürlich auch Richter haben, die die Informationen annehmen. Das tut der eine mehr, der andere weniger. Darauf haben wir als Rechtspfleger naturgemäß recht wenig Einfluss.

    zu b) Berechtigten Beschwerden über Verwalter innerhalb der Akte wird bei uns sofort nachgegangen und ggf. auch den Richtern zur Kenntnis vorgelegt. In der Regel beschweren sich zumindest Gläubiger ja erst, wenn nichts mehr geht. Im Zusammenhang mit der Rechnungslegungsprüfung wird natürlich alles moniert und hinterfragt, was auffällt. Es muss natürlich auch erst mal auffallen. Da gehört meines Erachtens erst mal ein bisschen Berufserfahrung dazu.

    zu c) Kick-back-Erklärungen verlange ich nicht, das ist für mich selbstverständlich, dabei bleibe ich. Urteile und Co. werden in de Regel angefordert, besonders bei Verwaltern, deren Verfahren nur aus Klagen über alle Instanzen zu bestehen scheinen. Bis jetzt konnte ich insofern allerdings keinen Missbrauch feststellen.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Da ich hier nicht angesprochen wurde und mich auch nicht angesprochen fühlen möchte, nur kurz: Das Verhältnis zwischen Insolvenzgericht und Insolvenzverwalter sollte von gegenseitigem Vertrauen geprägt sein.

    :daumenrau Ganz deiner Meinung!

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Da ich hier nicht angesprochen wurde und mich auch nicht angesprochen fühlen möchte, nur kurz: Das Verhältnis zwischen Insolvenzgericht und Insolvenzverwalter sollte von gegenseitigem Vertrauen geprägt sein.

    .... und ein bisschen Unterwürfigkeit..... (manchmal auch ein bisschen zu viel davon).

    Ehrlich gesagt, ist mir das manchmal auch zu viel und ich bin kurz vorm Platzen. Es fällt mir schwer, immer :huldigen: zu machen, wenn ich genau weiß, dass andere Gerichte es anders (richtig) halten. Man wird müde.... und frustriert.

    Da hilft mir persönlich auch mein Pragmatismus nicht mehr wirklich weiter.

  • Da ich hier nicht angesprochen wurde und mich auch nicht angesprochen fühlen möchte, nur kurz: Das Verhältnis zwischen Insolvenzgericht und Insolvenzverwalter sollte von gegenseitigem Vertrauen geprägt sein.

    Was ist eigentlich dieses gegenseitige Vertrauen?

    Ich vertraue als IG darauf, dass der IV grundsätzlich seine Arbeit ordentlich macht, gleichwohl prüfe ich seine Tätigkeiten und moniere bei Auffallen.

    Was erwartet der IV dafür gegenseitig vom IG ?

  • Da ich hier nicht angesprochen wurde und mich auch nicht angesprochen fühlen möchte, nur kurz: Das Verhältnis zwischen Insolvenzgericht und Insolvenzverwalter sollte von gegenseitigem Vertrauen geprägt sein.

    Was ist eigentlich dieses gegenseitige Vertrauen?

    Ich vertraue als IG darauf, dass der IV grundsätzlich seine Arbeit ordentlich macht, gleichwohl prüfe ich seine Tätigkeiten und moniere bei Auffallen.

    Was erwartet der IV dafür gegenseitig vom IG ?

    antragsgemäße Vergütungsfestsetzung :D ?

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Lieber Andreas H. ,
    klasse dass Du den Thread eröffnet hast ! Werd mich in der Sache auch noch beteiligen.
    mfg
    Def

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • ...

    .... und ein bisschen Unterwürfigkeit..... (manchmal auch ein bisschen zu viel davon).

    Ehrlich gesagt, ist mir das manchmal auch zu viel und ich bin kurz vorm Platzen. ...


    Das ist m.E. eine Fehlentwicklung. Unterwürfigkeit zu erwarten oder entgegen zu nehmen halte ich für falsch.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Ich auch. Zumal es mir den Spaß an der Sache ernsthaft verleidet. Ich bin jetzt ca. 6 Jahre in der Insolvenzsachbearbeitung und in manchen Dingen, die ich ja anderswo schon ausgeführt habe, schleichen sich Verfahrensabläufe ein, die so gar nicht vorgesehen sind. Sie werden aber aus persönlichen Gründen verlangt. Und das sind dann in der Tat echte persönliche Gründe ("Es kann nicht sein, was nicht sein darf.") Das wird dann selbst in den Verwaltertreffen entweder gar nicht mehr angesprochen oder aber tatsächlich so vereinbart ("Hach dann machen wir es halt so.... auch wenn´s nervt.")

    Es vermittelt ein Gefühl von Ausgeliefertsein.

  • Ja, aber es ist doch eindeutig so, dass die Insolvenzverwalter von ihren Auftraggebern, den Gerichten, abhängig sind.

    Wenn sich ein verrrauensvolles Miteinander ergibt, dann kann der IV / Sachbearbeiter vielleicht auch dem Gericht sagen, dass er anderer Meinung ist.

    Aber in den meisten Fällen it es doch so, dass, wenn das Insolvenzgericht sagt: Spring! wir fragen: wie hoch? und nicht: warum?

    (Bestes Bespiel: die WVP, was wir da alles machen sollen, obwohl wir ja von Gesetzes wegen eigentlich nur sehr wenig machen müssen!)

    Ich denke, da trauen sich einfach die meisten IV nicht, Kontra zu bieten und zu sagen: "Nein, ist nicht unsere Aufgabe." Die Angst ist halt da, in solchen Fällen (delistet wird man schon nicht gleich werden) einen Einbruch in den Zahlen zu bekommen, dh weniger bestellt zu werden.

    Vielleicht haben einige Richter / Rechtspfleger diesen Effekt gar nicht vor Augen und wollen das gar nicht? Ich weiß es nicht...

  • Ja, aber es ist doch eindeutig so, dass die Insolvenzverwalter von ihren Auftraggebern, den Gerichten, abhängig sind.

    Wenn sich ein verrrauensvolles Miteinander ergibt, dann kann der IV / Sachbearbeiter vielleicht auch dem Gericht sagen, dass er anderer Meinung ist.

    Aber in den meisten Fällen it es doch so, dass, wenn das Insolvenzgericht sagt: Spring! wir fragen: wie hoch? und nicht: warum?

    (Bestes Bespiel: die WVP, was wir da alles machen sollen, obwohl wir ja von Gesetzes wegen eigentlich nur sehr wenig machen müssen!)

    Ich denke, da trauen sich einfach die meisten IV nicht, Kontra zu bieten und zu sagen: "Nein, ist nicht unsere Aufgabe." Die Angst ist halt da, in solchen Fällen (delistet wird man schon nicht gleich werden) einen Einbruch in den Zahlen zu bekommen, dh weniger bestellt zu werden.

    Vielleicht haben einige Richter / Rechtspfleger diesen Effekt gar nicht vor Augen und wollen das gar nicht? Ich weiß es nicht...

    Das kann ich so bestätigen, und ich finde diesen Zustand schlimm, denn er geht bei manchen Verwaltern so weit, dass sie sich noch nicht mal trauen ins Rechtsmittel zu gehen, auch wenn das durchaus berechtigt wäre.

    Ich denke nicht, dass diese "Unterwürfigkeit" immer hausgemacht ist, sondern u.U. auch auf Erfahrungen mit dem jeweiligen Gericht beruht. So nach dem Motto: Machst du mir mehr Arbeit, bist du raus. :daumenrun Und solch ein Auftreten geht gar nicht. Das ist dann kein faires Miteinander mehr.

    Interessanterweise konnte ich derartiges Verhalten in der Zwangsversteigerung nicht beobachten, weder bei Gutachtern noch bei Zwangsverwaltern, obwohl dort ja auch vom Gericht die Aufträge erteilt werden. Hab aber gerade keine Erklärung, woran das liegen könnte.

  • ...

    Aber in den meisten Fällen it es doch so, dass, wenn das Insolvenzgericht sagt: Spring! wir fragen: wie hoch? und nicht: warum?

    (Bestes Bespiel: die WVP, was wir da alles machen sollen, obwohl wir ja von Gesetzes wegen eigentlich nur sehr wenig machen müssen!)

    ...


    Wäre das nicht der Fall, bei dem mal ein runder Tisch zwischen den Beteiligten zustande kommen sollte? Bei dem diese Probleme angesprochen werden?

    Wenn man nur "springt", dann kann man auch nichts verändern. Sicher mag es Justizbeteiligte geben, die an ihren Standards schon aus Prinzip nicht rütteln lassen. Aber die Mehrzahl sollte doch einer vernünftigen Erörterung zugänglich sein (natürlich ist die Auswahl hier im Forum nicht repräsentativ, aber hier habe ich jedenfalls noch keine - bzw. kaum - Betonköpfe gesehen).


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • @ AndreasH: An einem runden Tisch können andere Verwalter teilnehmen. Mir ist in diesem Fall mein Fressen wichtiger als die Moral!

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Grundsätzlich eine gute Idee, aber bei rd. 40 bis 50 Listen-Verwaltern
    müssten wir erst mal einen passenden Ritter-der-Tafelrunde-Tisch
    in Auftrag geben; der historische bot Platz für 12 ? also x 4, ui.

    :)

  • @ AndreasH: An einem runden Tisch können andere Verwalter teilnehmen. Mir ist in diesem Fall mein Fressen wichtiger als die Moral!


    Zuerst habe ich gedacht: Naja, nachvollziehbar. Aber je länger ich darüber nachdenke, desto weniger ist es tatsächlich nachvollziehbar:

    a) Es geht nicht um irgendeine übergeordnete Moral, sondern es geht, um im Bild zu bleiben, um Farbe, Frische und Menge des Fressens.

    b) Zum anderen offenbart eine solche Bewertung ein tiefsitzendes Misstrauen gegenüber den Justizbeteiligten, Anregungen und Vorschläge neutral und unvoreingenommen aufzunehmen und ohne persönliche Nachteile für den Anregenden zu überdenken. Das kann ich so nicht akzeptieren. Im Einzelfall mag es Betonköpfe geben (die man dann ja wohl auch kennt), aber als generelle Attitüde der Justizbeteiligten? Nein.

    Und nur am Rande: Wie war das mit der angeblich vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Verwalter und Insolvenzgericht? Eine Schimäre, wenn man tiefer bohrt?


    ...
    Grundsätzlich eine gute Idee, aber bei rd. 40 bis 50 Listen-Verwaltern
    müssten wir erst mal einen passenden Ritter-der-Tafelrunde-Tisch
    in Auftrag geben; der historische bot Platz für 12 ? also x 4, ui.

    :)

    Naja, dann gibt es ja auch noch die Möglichkeit der Repräsentanz: 3 Verwalter, 3 Rechtspfleger 3 Richter? Oder, um scheinbare Parität zu wahren: 3 Verwalter, 2 Rechtspfleger, 1 Richter?
    Das enthebt die 3 konkreten Verwalter auch der Befürchtung, dass Anregungen und Vorschläge ihnen persönlich zum Nachteil gereichen.

    Worauf ich hinauswill: Wenn ich ernsthaft eine Kommunikationsmöglichkeit suche, dann finde ich auch eine.


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Die ganzen tollen Ideen kommen doch am Runden Tisch zu Stande. :( Und den Verwaltern ist es manchmal nicht so wichtig, was bei den Gesprächen rauskommt, die Arbeit müssen ja wir am Ende machen - mit zum Teil unangemessenem Zeitaufwand grade in der Wohlfühlphase. Manchmal wissen die Verwalter ja auch nicht, was gerade in diesen kleinen unwichtigen Details in der InsO steht. Mit Kleinkram gibt sich keiner ab.

    Und manchmal ist es tatsächlich so, dass einfach irgendwelche "Wünsche" abgewunken werden.

  • Hm, Parität:

    10 IV
    1 Reppel
    Wie bekomme ich den 0,4 Richter an den Tisch

    Und wie kommuniziere ich etwaige Ergebnisse
    den übrigen 40 IV's.

    Irgendwie sind die IV's so deutlich in der Überzahl,
    dass ich nicht weiß, wie da ein fruchtender Kommunikationsaustausch
    stattfinden soll.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!