Hallo zusammen,
ich beschäftige mich gerade mit einer Änderung der Teilungserklärung.
Frage ist - Gemeinschaftseigentum betroffen - ja oder nein? Zustimmungen aller - ja oder nein?
In einem Geschoss gibt es eine Wohnung mit Balkon, der bisher nicht in einer Flucht mit der Fassade an der Wohnung "hing", sondern nach innen in die Fassade versetzt war. Der Balkon ist ebenfalls Sondereigentum.
Jetzt wurde der Raum des SE, an dem der Balkon hängt, verändert und die Balkontür nach außen versetzt, so dass der Zugang zum Balkon jetzt in einer Linie mit der Fassade besteht.
Da die Fassade ja Gemeinschaftseigentum ist und nunmehr verändert wurde - die Abgeschlossenheit des Sondereigentums als solche aber nicht berührt wurde - müssten doch alle (inkl. Abt. II und III) mitmachen, oder?
Sieht jemand eine haltbare Begründung, warum man nicht vom Eingriff ins Gemeinschaftseigentum ausgehen muss?
Danke an Euch!