Können wir für den Ausgangsfall mal das mit der Haftungsbeschränkung beleuchten? Also welche es gibt, welche Auswirkungen damit verbunden sind und wie diese eingeleitet werden.
Bitte nicht hauen, aber ich gebe es zu, ich habe mich mit dem Thema noch nie so richtig beschäftigt, wüsste aber im groben schon ganz gern Bescheid, gerade wenn Fragen gestellt werden: "Was man jetzt noch tun kann?"
Auf die Schnelle vor dem langen Wochenendein vier Worte.
Alles was ein Nachlasspfleger für die unbekannten Erben macht, macht der Erbe halt auch, wenn er sich nicht davor drückt und fristgerecht ausschlägt.
Der Formhalber muss ich noch einmal kurz singen: Die Ausschlagung wäre für mich das letzte Mittel, Grundsätzlich hätte bei mir eine Annahme der Erbschaft zu erfolgen! Aber ich werde das BGB wahrscheinlich nicht ändern
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