Hallo !
Folgender Fall liegt mir gerade vor:
Der Betreuer wurde nur für folgenden Aufgabenkreis bestellt : Vertretung im Verfahren der gerichtlichen Genehmigung bezüglich der von dem Betreuer erklärten Erbausschlagung.
Die Betreute hat Vermögen über 25.000 EUR.
Der Erblasser hatte kein Vermögen. Wert im Nachlassverfahren 30,00 EUR
Die Betreuung wurde wieder aufgehoben.
Würdet ihr hier eine Gebühr Nr.11103 GNotKG aus 30,00 EUR erheben ?