Titel gegen Eingetragener Kaufmann

  • Hallo,
    ich soll aus einem VB vollstrecken, in dem der Schuldner folgendermaßen bezeichnet ist:

    Firma
    Bauunternehmen "Nachname des Schuldners"
    Eingetragener Kaufmann
    Straße
    Ort

    angegebene Rechtsform:
    Eingetragener Kaufmann

    Ich bin geneigt die Vollstreckung abzulehnen, da die Identität des Schuldners für mich so nicht zweifelsfrei bestimmbar ist und ich der Meinung bin, daß zumindest der vollständige Name der natürlichen Person, die der Eingetragene Kaufmann ja immer noch ist, auch im Titel angegeben werden muß.

  • Ich denke auch, dass sich die Identität des Schuldners aus dem Titel ergeben muss. Wenn dieser jedoch unter der im Titel angegebenen Firma im Handelsregister eingetragen ist, würde ich das im Hinblick auf § 17 HGB als ausreichend erachten.

  • Das ist halt der Fluch des § 17 HGB (für den Kaufmann). Wenn ich mich als "Kevin's goile Handy's e.K." in das HR habe eintragen lassen, kann auch aus einem Titel, der auf "Kevin's goile Handy's e.K." lautet, in mein (gesamtes!) Vermögen vollstreckt werden.

    Und nichts anderes gilt, wenn meine Firma 'Bauunternehmen "Nachname des Schuldners"' lautet.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Das ist halt der Fluch des § 17 HGB (für den Kaufmann). Wenn ich mich als "Kevin's goile Handy's e.K." in das HR habe eintragen lassen, kann auch aus einem Titel, der auf "Kevin's goile Handy's e.K." lautet, in mein (gesamtes!) Vermögen vollstreckt werden.

    Und nichts anderes gilt, wenn meine Firma 'Bauunternehmen "Nachname des Schuldners"' lautet.


    :daumenrau (zwingend richtig)

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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