Hallo !
Folgender Fall beschäftigt mich gerade :
Der Erblasser ist deutscher Staatsangehöriger.
Er hat drei Testamente hinterlassen. Erben sind Herr A. und Frau B..
Außerdem ist Frau B. Testamentsvollstreckerin, aber nur für die Konten bei der Bank C. in Deutschland. Frau D., die Testamentsvollstreckerin für die Konten im Ausland sein sollte, hat ihr Amt als TV bereits gekündigt. Ein Ersatz-TV wurde im Testament nicht benannt.
Die Erben erhalten keine Informationen über die Konten im Ausland.Deshalb wollen sie einen Erbschein beantragen. Würdet ihr jetzt einen gegenständlich beschränkten Erbschein erteilen ?Bin der Meinung, dass ein ganz normaler Erbschein zu erteilen ist.