Erbausschlagung Kindesmutter für nasciturus

  • Halli hallo,
    ich habe folgende Frage:

    Der Kindesvater hat im September 2014 für sich das Erbe nach dem Erblasser ausgeschlagen. Dadurch kam sein nichteheliches, ungeborenes Kind als Erbe in Betracht. Da keine Sorgerechtserklärung des Kindesvaters zu diesem Zeitpunkt vorlag, hat nur die Kindesmutter für das nichteheliche Kind das Erbe ausgeschlagen und die familiengerichtliche Genehmigung in der Ausschlagungserklärung beantragt.

    Dieser Antrag wurde vom Nachlassgericht an das Familiengericht weitergeleitet. Erst jetzt ist auf Nachfrage bekannt geworden, dass der Antrag nicht beim Familiengericht eingegangen ist und die Ausschlagungserklärung wurde erneut dorthin mit dem Antrag auf Genehmigung übersandt.

    Das Kind ist nunmehr bereits im Dezember 2014 geboren und zu diesem Zeitpunkt hatten beide Elternteile die elterliche Sorge.

    Müsste nun das Familiengericht die Ausschlagungserklärung noch genehmigen?
    Oder muss der Kindesvater zusammen mit der Kindesmutter nochmals das Erbe für das Kind ausschlagen (Annahme der Erbschaft anfechten?)?

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