Hallo!
Ich bin sehr unschlüssig, zum Glück habe ich das ganze nur in Rechtshilfe:
Es liegen zwei -fast wortgleiche- Testamente vor.
Im ersten wird die Nichte zur "alleinigen Erbin" eingesetzt, und "mit der Auflage beschwert, die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung zu tragen".
Dies folgt einem beigefügten Entwurf eines Anwaltes.
Im zweiten Testament wird die Schwester (Mutter der Nichte, es gibt aber noch mehr Geschwister) nun zur "Bevollmächtigten meiner Hinterlassenschaften eingesetzt", und auch diese wird "mit der Auflage beschwert, die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung zu tragen".
Beides wird von der Schwester zusammen mit dem anwaltlichen Entwurf offen bei Gericht abgeliefert.
Der zuständige Kollege geht davon aus, dass die Schwester nur beauftragt wird, die Beerdigung zu organisieren und die Nichte alles erben soll.
Erst auf die zweite Nachfrage stimmen die beiden Betroffenen der Auslegung zu (auf die erste haben beide formularmäßig die Erbschaft angenommen...).
Auf der Suche nach Auslegungen bin ich leider nicht fündig geworden. Widersprüche? Anregungen? Bonmots?
Ich soll dem Rechtshilfeersuchen nach morgen den ES-Antrag ("Nichte ist Alleinerbin") aufnehmen, der mir ehrlich gesagt nicht schmeckt.