Guten Morgen liebe Forengemeinde!
Vielleicht könnt ihr mir bei meinem Problem helfen:
Dem Schuldner wurde bereits vor ca. einem halben Jahr die Restschuldbefreiung erteilt. In dem Beschluss steht außerdem im Tenor, dass das Amt des Treuhänders mit Rechtskraft endet.
Der Treuhänder wurde gleichzeitig mit Erteilung der RSB aufgefordert, den vorhandenen Massebestand an die Gläubiger zu verteilen (ca. 4.500,00 EUR).
Nach ewigem hin und her hat der Treuhänder schließlich zugegeben, dass das Geld (versehentlich) an den Schuldner ausgekehrt worden ist. Er habe den Schuldner aufgefordert, die Beträge an die Gläubiger weiterzuleiten (...). Der Schuldner sagt dazu, dass er das nicht macht und dass er auch garnicht dran denkt, das Geld zurückzubezahlen.
Ich habe dem Treuhänder nach einigen bösen Schreiben letztendlich mit der Festsetzung von Zwangsgeld gedroht und habe ihn unter Fristsetzung zur Verteilung an die Gläubiger aufgefordert - im Zweifel eben aus der eigenen Tasche.
Jetzt die Antwort des Treuhänders:
Das Amt des Treuhänders ist doch beendet, er unterliegt daher nicht mehr der gerichtlichen Aufsicht nach § 58 InsO, für meine Androhung gäbe es keine rechtliche Grundlage.
Irgendwie hat er damit ja auch nicht gaaanz unrecht - andererseits kann es ja m.E. nicht sein, dass ich das so hinnehmen muss.
In der Kommentierung habe ich dazu leider bislang nichts gefunden.
Handelt es sich hier um einen Fall, bei dem letztendlich die Gläubiger ihre Ansprüche gegen den Treuhänder geltend machen müssten?
Oder bin ich mit meinem Zwangsgeld doch auf der richtigen Schiene?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!