- IK-Schuldner (S) bezieht im eröffneten Verfahren SGB-II-Leistungen einschl. Heizkosten.
- Seitens des Energieversorgers wird ein Guthaben an die Insolvenzmasse erstattet
- Jobcenter will dieses Guthaben haben, Argument: das haben wir schließlich vorgestreckt, das steht uns auch zu
Ich dachte immer, dass das ein stinknormaler Neuerwerb und somit Massebestandteil (§ 35 2. Alt InsO)?