Umsatzsteuer für Ergänzungsbetreuer ?

  • Ist ein Berufsbetreuer, z.B. weil er noch andere Geschäfte tätigt, umsatzsteuerpflichtig, muss er auf seiner Rechnung die Umsatzsteuer ausweisen. Und dann ist ihm dieselbe zu ersetzen.

    Ist er nicht umsatzsteuerpflichtig, darf er eine Umsatzsteuer nicht ausweisen und auch nicht einziehen.

    Ich würde den Berufsbetreuer auffordern, sich zu erklären.

  • Ist ein Berufsbetreuer, z.B. weil er noch andere Geschäfte tätigt, umsatzsteuerpflichtig, muss er auf seiner Rechnung die Umsatzsteuer ausweisen. Und dann ist ihm dieselbe zu ersetzen.

    Ist er nicht umsatzsteuerpflichtig, darf er eine Umsatzsteuer nicht ausweisen und auch nicht einziehen.

    Ich würde den Berufsbetreuer auffordern, sich zu erklären.

    Das stimmt so nicht. Pfleger, die berufsmäßig arbeiten, sind umsatzsteuerpflichtig, Berufsbetreuer nicht (mehr).

    Angeblich soll aber ein Ergänzungs- (Verhinderungs-) Betreuer nicht der Pauschalierung unterliegen und nach Schwierigkeitsgrad und tatsächlich geleisteten Stunden abrechnen können. In diesem Fall würde dann wohl die Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen sein. Im Normalfall (Pauschalierung) nicht.

  • Nach § 4 Nr. 16k UstG ist der Berufsbetreuer von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit. Das dürfte m.E. für jede Art der Betreuung gelten, unabhängig von der Pauschalierung.

    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben.

    (Mark Twain)

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  • Angeblich soll aber ein Ergänzungs- (Verhinderungs-) Betreuer nicht der Pauschalierung unterliegen und nach Schwierigkeitsgrad und tatsächlich geleisteten Stunden abrechnen können. In diesem Fall würde dann wohl die Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen sein. Im Normalfall (Pauschalierung) nicht.


    :eek:
    Gegen die Angeblichkeit sprechen bereits §§ 6,3 VBVG.
    Bzgl. Ust. ansonsten wie meine Vorrednerin.

  • Ich versteh diese ganzen Ust-Sachen nicht, warum ist das hier immer wieder Thema.

    Regelt doch alles das VBVG, ob er die Ust dann insoweit ansetzen muss/kann/darf muss er schon selber wissen!
    Wenn er sich das Ding auf die Rechnung schreibt und es einer der Fälle ist wo er's dann auch von uns bekommt, dann geh ich davon aus, dass er das auch abführt, ob er das auch muss hat er mit seinem Finanzamt zu klären.

  • Wie mel:
    Ganz klar, keine Umsatzsteuerpflicht (mehr), dementsprechend kann auch keine festgesetzt werden.
    Im Übrigen unterliegen Ergänzungsbetreuer (bei rechtlicher Verhinderung des Hauptbetreuers) nicht der Pauschalierung (vgl. § 6 VBVG: Pauschalierung nur bei Verhinderung tatsächlicher Art. Verhinderungsbetreuer=Pauschalierung)

    Einmal editiert, zuletzt von Eddie Macken (22. Mai 2015 um 09:52) aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Ich versteh diese ganzen Ust-Sachen nicht, warum ist das hier immer wieder Thema.

    Regelt doch alles das VBVG, ob er die Ust dann insoweit ansetzen muss/kann/darf muss er schon selber wissen!


    Der prüfende Bearbeiter sollte es allerdings auch wissen und deshalb ist das eben immer wieder einmal Thema hier.

    Auf die (möglichen) Kenntnisse des Betreuers/Vormunds usw. hinsichtlich seiner Umsatzsteuerpflicht kann man bei der Prüfung nun wohl schlecht vertrauen.

  • Ich versteh diese ganzen Ust-Sachen nicht, warum ist das hier immer wieder Thema.

    Regelt doch alles das VBVG, ob er die Ust dann insoweit ansetzen muss/kann/darf muss er schon selber wissen!


    Der prüfende Bearbeiter sollte es allerdings auch wissen und deshalb ist das eben immer wieder einmal Thema hier.

    Auf die (möglichen) Kenntnisse des Betreuers/Vormunds usw. hinsichtlich seiner Umsatzsteuerpflicht kann man bei der Prüfung nun wohl schlecht vertrauen.

    Ist aber kein Thema für die Anweisung/Festsetzung, weil ob er das nun wirklich abführt oder nicht ist mir einerlei und ob er nun pflichtig ist oder nicht auch, das muss er wie gesagt mit seinem Sachbearbeiter beim Finanzamt verhandeln!
    Ggf. ist eine Mitteilung an FA oder StA veranlasst, falls was auffällt.


  • :eek: Du setzt die Umsatzsteuer also mit fest bzw. zahlst diese ebenfalls aus, auch wenn der Betreuer diese zu unrecht beantragt?


    zur Erläuterung, welchen Fall ich meine:

    Ergänzungsbetreuer rechnet tatsächliche Tätigkeiten nach Zeitaufwand und seine Auslagen ab und auf die Summe von Vergütung und Auslagen schlägt er die USt. drauf. Würdest du diese also mit festsetzen/auszahlen?

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