Ausschlagung einer Bank durch Bevollmächtigten

  • Guten Morgen,

    ich habe ein Problem mit einer Ausschlagungserklärung einer Volksbank eG, vertreten durch einen Bevollmächtigten. Vorgelegt wurde eine uralte notarielle Vollmacht. Zwischenzeitlich sind die Vorstandsmitglieder mehrmals gewechselt. Gilt die Vollmacht jedoch weiterhin? - so lange bis sie widerrufen wird?

    Ich hoffe auf ein paar gute Denkansätze

    Viele Grüße :)

  • Vollmachtgeber ist die Bank und nicht der damalige oder jeweilige Vorstand. Wenn der Bevollmächtige im Besitz des Originals der unterschriftsbeglaubigten oder der Ausfertigung der notariell beurkundeten Vollmacht ist, ergeben sich somit keine Probleme.

    Interessanter ist die Frage nach der Reichweite der Vollmacht.

  • Eine durch den berechtigten Vertreter der Bank ausgestellte Vollmacht erlischt regelmäßig mit deren Widerruf. Die VO ist ja nicht vom Verteter der Bank ausgestellt sondern durch den Vertreter der Bank von dieser. Fällt der Vertreter weg ist das für das grundsätzliche Vollmachtsverhältnis zwischen Bank und Bevollmächtigtem unerheblich.

    Gerade bei Banken ist es nicht unüblich, dass es generalbevollmächtigte Prokuristen gibt. Dennoch sehe ich auch Probleme wohl darin, dass man ggf. unter den Begriff "Verfügung über Vermögenswerte" nicht pauschal auch die Berechtigung zur Ausschlagung von Erbschaften sehen kann.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

    3 Mal editiert, zuletzt von TL (23. Mai 2015 um 11:22)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!