Guten Morgen,
ich habe ein Problem mit einer Ausschlagungserklärung einer Volksbank eG, vertreten durch einen Bevollmächtigten. Vorgelegt wurde eine uralte notarielle Vollmacht. Zwischenzeitlich sind die Vorstandsmitglieder mehrmals gewechselt. Gilt die Vollmacht jedoch weiterhin? - so lange bis sie widerrufen wird?
Ich hoffe auf ein paar gute Denkansätze
Viele Grüße